Hartz 4; Girokontoeinsicht.. in wie weit?

Hartz 4; Girokontoeinsicht… in wie weit?

ich habe 2 Fragen zur Girokonto-Einsicht der Arbeits-Agentur.
Hat die Agentur das Recht ohne mein Wissen und ohne Verdachtsgrund, auf mein Girokonto einzusehen? Wenn ja, sieht sie nur den Saldo, oder auch die Einzelumsätze?
was ich weiß, ist, dass sie mich auffordern kann 1 x im Jahr den Umsatz der letzten 3 Monate zu sehen.
Aber mir geht es im die Möglichkeit der willkürlichen Einsicht seitens der Arbeits-Agentur auf mein Konto und das möchte ich nicht.

Danke für eine Antwort

MfG S Sommer

Hallo

Hartz 4; Girokontoeinsicht… in wie weit?

ich habe 2 Fragen zur Girokonto-Einsicht der Arbeits-Agentur.
Hat die Agentur das Recht ohne mein Wissen und ohne
Verdachtsgrund, auf mein Girokonto einzusehen? Wenn ja, sieht
sie nur den Saldo, oder auch die Einzelumsätze?

Mit dem heren Ziel der Terrosismusbekämpfung ist mittlerweile vieles möglich. Also geh erst mal in Dich und bereite dich darauf vor, deine Unschuld zu beweisen

was ich weiß, ist, dass sie mich auffordern kann 1 x im Jahr
den Umsatz der letzten 3 Monate zu sehen.
Aber mir geht es im die Möglichkeit der willkürlichen Einsicht
seitens der Arbeits-Agentur auf mein Konto und das möchte ich
nicht.

Dann ist es am besten, wenn du gar kein Konto hast…
In Kabul hat das ZDF vor Jahren mal einen Test gemacht: 1000$ wurden privat,ohne Bank, nach Berlin geschickt. Und siehe da…es geht auch ohne Bank :wink:

Danke für eine Antwort

MfG S Sommer

LG
Mikesch

(hab den Ironiemodus eingeschaltet:wink:)

Hallo,

vor ein paar Jahren wurde diese online-Abfragemöglichkeit für das Finanzamt und auch für die Sozialbehörden geschaffen, darunter fällt möglicherweise auch die Arbeitsagentur. Der Umfang dieser Abfrage sind aber nur die Stammdaten, d.h. wer hat wo ein Konto. Salden sind nicht ersichtlich.

Wenn ein Finanzamt Kontostände wissen will, ist das auch kein grosses Problem, die können ein Auskunftsersuchen nach §93 AO starten und bekommen die Daten. Die Arbeitsagentur kann das aber nach jetziger Rechtslage nicht.

Gruss Hans-Jürgen
***