Hallo,
angenommen zwei partein nehmen sich einen anwalt um einen Streit zu klären. So ensteht ein Streitwert und die kosten richten sich nach diesem.
Wenn die Anwälte sich nun oft/lange hin und her schreiben, dürfte sich aber an den Kosten nichts ändern?
Teilen die Anwälte einem mit, wenn sich gerichtlich geeinigt werden muss?
Vielen Dank,
Thomas
Hallo,
also ich seh das so:
Für die außergerichtliche Tätigkeit erhält der RA eine Geschäftsgebühr, für die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ein Gebührenrahmen festgelegt ist: Je nach Schwierigkeit und Umfang der Sache kann der RA eine halbe bis das 2,5-fach der Gebühr verlangen. Für eine durchschnittliche Angelegenheit kann er nur das 1,3-fache der Gebühr verlangen. Wenn also viel hin- und hergeschrieben wurde, kann er mehr verlangen.
Bevor der eigene Anwalt Klage einlegt, muss er einen Auftrag dazu vom Mandanten haben. Dieser kann von vornherein erteilt werden oder erst, wenn keine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte. Wenn der Auftrag noch nicht vorliegt, muss er also seinen Mandanten vorher anschreiben und auf dessen Antwort warten. Ich denke aber, die meisten Anwälte informieren ihre Mandanten aber auch vor Klageeinreichung, obwohl sie eigentlich keinen formalen Auftrag mehr brauchen.
Wenn der gegnerische Anwalt Klage einreicht, kann er das ankündigen, muss er aber nicht.
VG