Eingetragene Lebensgemeinschaft

Moin!

Weiß leider kein besseres Brett für die Frage…

Heutzutage gibt es neben der Ehe ja auch noch die eingetragene Partnerschaft. Nehmen wir mal an, für einen bestimmten Personenkreis eines Konzerns gibt es diverse Ermäßigungen. In den Bedingungen der Ermäßigungen steht geschrieben, daß diese für den Mitarbeiter und seinen Ehepartner bzw. Partner aus der eingetragenen Partnerschaft gelten.

Nun stellt sich mir eine Frage, wie so etwas kontrolliert wird.

1.) Bei „normaler“ Ehe: Ausweis zeigen lassen. Eventuell gleicher Nachname, gleiche Adresse.

2.) Dann gibt es heutzutage auch noch Leute, die heiraten, behalten aber ihren alten Namen, haben also keinen gemeinsamen Nachnamen.

3.) Dann gibt es noch die eigentragene Partnerschaft. Da stehen nun 2 Kerle vor einem und behaupten, dieser Umstand trifft zu. Wie kontrollieren?

Nehmen wir einfach mal ein Beispiel: Mitarbeiter eines Busunternehmens bekommen Freifahrten nach den o.g. Kriterien. Nun kommt der Kontrolleur und steht vor obigem Sachverhalt.

MfG
MrMoods

Tach auch,

man kann die Ehe / Lebenspartnerschaft anhand der Urkunde des Standesamts (bei Ehe Heiratsurkunde) nachweisen. Ob und wie das kontrolliert wird, hängt wahrscheinlich vom Konzern ab.

Gruß

Tina

Hi!

„Erfahrungswerte“ zu Fall 2: Ich hab eine Kopie unserer Heiratsurkunde in klein im Portemonnaie, falls wirklich jemand mal zweifeln sollte…

Ich könnte mir vorstellen, daß sowas in den meisten Fällen reichen könnte - und ansonsten hilft wohl nur das Original, in der Hoffnung, daß der kontrollierende das dann auch als solches erkennen kann…

Kari

Hallo,

man kann die Ehe / Lebenspartnerschaft anhand der Urkunde des
Standesamts (bei Ehe Heiratsurkunde) nachweisen. Ob und wie
das kontrolliert wird, hängt wahrscheinlich vom Konzern ab.

man kann sich auf eine Aufenthalt/Meldebescheinigung beim Einwohneramt holen; auf dieser Bescheinigung steht der Familienstand drauf (ledig, geschieden, verwitwet, verheiratet oder Lebenspartnerschaft)

Gruss Sid

Hallo,

3.) Dann gibt es noch die eigentragene Partnerschaft. Da
stehen nun 2 Kerle vor einem und behaupten, dieser Umstand
trifft zu. Wie kontrollieren?

Meine Lebenspartnerin musste als Nachweis eine beglaubigte Kopie der Urkunde vom Standesamt vorzeigen. Sie ist Finanzbeamtin. Leider gibt es nicht dieselben Vorteile wie bei Verheirateten, aber man ist ja schon für kleine Brosamen dankbar :smile:

Gruß,

Myriam

Brosamen - Junge, Junge, du kennst Wörter (ich musste das erst mal nachschlagen)

Levay

Hallo

2.) Dann gibt es heutzutage auch noch Leute, die heiraten,
behalten aber ihren alten Namen, haben also keinen gemeinsamen
Nachnamen.

3.) Dann gibt es noch die eigentragene Partnerschaft. Da
stehen nun 2 Kerle vor einem und behaupten, dieser Umstand
trifft zu. Wie kontrollieren?

Dann müssen die eben die Urkunde mit sich führen, die sie bekommen, wenn sie die
Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Ehegatten ebenso. Zwei gleiche Namen von
Mann und Frau mit derselben Adresse können ja auch Geschwister sein, oder?

Grüße
EK