Unbestellte Ware

Hallo zusammen,

stellt euch vor, Person A bestellt bei einem Verlag Bücher aus dem Angebot X - eine Serie mit 8 Lieferungen. Diese Serie ist abgeschlossen und plötzlich bekommt A eine Lieferung aus dem Angebot Y „zur Ansicht“. Person A hat diese Ware nicht bestellt, sondern nur das Angebot X. Die Rücksendung soll natürlich selbst bezahlt werden. Da Person A dieses Angebot nie haben wollte (was durch ein Schreiben oder einen Anruf vom Verlag vorher hätte abgeklärt werden können) sieht sie natürlich auch nicht ein, das Zeug auf ihre Kosten zurückzuschicken. Genauso wenig möchte A die Ware bezahlen! Was könnte sie tun? Wie ist die rechtliche Situation? §241a ist bekannt. Da Person A aber vorher diese andere Serie immer offiziell „zur Ansicht“ erhalten hat - aber behalten wollte - ist nicht klar, ob hier dieser § greift.

Für eure Einschätzung danke ich herzlich im Voraus.

Viele Grüße
ausnahmefall

Wo steht denn in § 241 a BGB etwas drin, was dich an der Anwendbarkeit zweifeln lässt? Es handelt sich doch gerade um einen klassischen Anwendungsfall dieser Norm. Der Verbraucher muss nun also schlicht und ergreifend gar nichts tun, schon gar nicht muss er irgendwas bezahlen.

Levay