Schuldschein Mahnverfahren Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

nehmen wir mal an, eine Ehefrau leiht ihrem Ehemann eine größere Summe Geld. Zu diesem Zeitpunkt leben beide schon getrennt an verschiedenen Wohnorten. Die Ehefrau sichert sich durch einen Schuldschein ab, in dem der Ehemann die Schuld der Geldsummme anerkennt.
Vereinbart wurde, die Summe in einer großen Rate und mehreren kleineren Monatsrate zurück an die Ehefrau zu zahlen. Da der Ehemann aber weiterhin nicht in der Lage ist (außer die erste große Rate zu zahlen), erfolgen keine weiteren Zahlungen.
Nach zweieinhalb Jahren (die Eheleute sind inzwischen geschieden) fordert die Frau den Mann auf, seine Schulden zu begleiche. Da er nicht kopromissbereit ist, mahnt sie das Geld schriftlich bei ihm an (Rückschein etc.). Nachdem keine Zahlung und Reaktion erfolgt, eröffnet sie das Mahnverfahren gegen den Ehemann. Dieser widerspricht mit der Begründung Verjährung (was nicht zutreffen dürfte) und gegenseitigen Anspruchsverzicht.

Was ist unter gegenseitigen Anspruchsverzicht zu verstehen? Kann eine entsprechende Formulierung im Scheidungsurteil diesen Anspruchsverzicht bestätigen und wenn ja, wie müsste diese lauten? Während der Scheidung wurde im übrigen der Schuldschein nicht thematisiert.
Wie stehen die Chancen der Ehefrau bei einer Klage vor dem Amtsgericht aus? Könnte Sie Ihre Ansprüche durchsetzen? Wäre die Einschaltung eines Rechtsanwaltes sinnvoll?

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus!

Wäre die Einschaltung eines Rechtsanwaltes sinnvoll?

Zumindest mal eine Beratung. Denn inzwischen sind beide geschieden mit geegnseitigen Anspruchsverzicht, was heißt, dass die Frau ihre Forderung verlor. Geklärt werden müsste auch mal die Frage welcher Güterstand vereinbart war während der Dauer der Ehe.

Mit der Scheidung wurden wahrscheinlich alle gegenseitigen Ansprüche ausgeglichen, so dass vom gegenseitigen Verzicht gesprochen wird. Die Frau hätte also damals dem Ehemann nicht eigenes Geld geliehen, sondern gemeinsames Geld.

Zumindest mal eine Beratung. Denn inzwischen sind beide
geschieden mit geegnseitigen Anspruchsverzicht, was heißt,
dass die Frau ihre Forderung verlor.

Diesbezüglich sind keine Formulierungen im Scheidungsurteil vorhanden. Deshalb auch die Frage, wie ein solcher Anspruchsverzicht hätte formuliert werden müssen.

Geklärt werden müsste
auch mal die Frage welcher Güterstand vereinbart war während
der Dauer der Ehe.

Soweit ich das beurteilen kann, keine besondere Vereinbarung zumal die Trennung beider Ehepartner bereits kurze Zeit nach der Eheschließung erfolgte.

Mit der Scheidung wurden wahrscheinlich alle gegenseitigen
Ansprüche ausgeglichen, so dass vom gegenseitigen Verzicht
gesprochen wird. Die Frau hätte also damals dem Ehemann nicht
eigenes Geld geliehen, sondern gemeinsames Geld.

Ist das tatsächlich so? Obwohl beide zum Zeitpunkt getrennt waren und auch getrennte Wohnsitze hatten (wie auf dem Schuldschein auch ersichtlich) und jeder über ein eigenes Einkommen verfügte?