moin,
person x spielt lotto im internet, kuendigt das vertragsverhaeltnis dann ordentlich.
bei kuendigung fordert person x, dass der account komplett geloescht wird und dass man keinerlei werbemails, etc empfangen moechte.
person x verlangt bestaetigung dieser vorgehensweise und erhaelt diese auch per mail.
nun jedoch erhaelt person x eine mail von dieser lottogesellschaft, in der die „osterspecials“ angepriesen werden, person x wird als existierender kunde angeschrieben!
kann man diese lottogesellschaft erfolgreich verklagen?
gruss
khs
kann man diese lottogesellschaft erfolgreich verklagen?
gruss
khs
Hallo,
und wozu sollte das gut sein?
Außer das die Gerichte belästigt werden mit völlig unnützem Zeug, und noch dazu kostet es auch was; allerdings gibt es natürlich auch die notorischen „Verkläger“, bei dem die Allgemeinheit auch noch die Kosten für so einen Unsinn zu tragen hat.
Eine freundliche Mail sollte da eigentlich genügen und sonst tut es ein kleiner Klick auf die Löschen-Taste.
Hallo,
kann man diese lottogesellschaft erfolgreich verklagen?
grundsätzlich kann man jeden wegen allem möglichen verklagen. Ob die Klage erfolgreich sein oder erst gar nicht zugelassen wird, kann dir hier aber niemand sagen. Das erfährt man dann, wenn die Klage eingereicht und evtl. verhandelt wurde. Allerdings sollte ein Anwalt vorab die Erfolgsaussichten beurteilen können.
Gruß, Niels
Hallo,
ich schließe mich meinen Vorredner nur bedingt an.
Wenn Person x eindeutig die Löschung seiner Daten gefordert hat, hat das angeschriebenen Unternehmen dies zu tun (auch ohne schriftliche Bestätigung). Ansonsten verstößt es eindeutig gegen das Datenschutzgesetz, was strafrechtlich verfolgt werden kann.
Nun bauen aber gerade große Unternehmen genau auf das was hier bereits gesagt wurde: Person x wird wie zig-Tausende andere auch keinen Anwalt und kein Gericht bemühen, weil es hier ja um einen „Nichtigkeit“ geht. Was meiner Meinung nach alles andere als eine Nichtigkeit ist, aber ==> wo kein Kläger, da kein Richter
Eine unerwünschte Werbemail wird nach wie vor wie ein unerwünschter Werbeanruf eingestuft: strafrechtlich verfolgbar.
In einem solchen Fall dürfte wohl ein Anwalt keine schlechte Idee sein, insbesondere, da dieser sich die Gebühren von dem Unternehmen holen wird.
Die Entscheidung liegt natürlich bei jedem selber, aber rechtlich gesehen steht einer Klage nichts im Wege.
Gruss
Kannst du mir spontan die Strafnorm nennen? Wenn nicht, ist es auch nicht so wild, aber lesen würde ich die gern mal.
Danke,
Levay
Hi,
was genau willst du nachlesen?
Bundesdatenschutzgesetz? http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/
Urteil des Bundesgerichtshofes bzgl. unerwünschter E-Mails (=Spam)?
http://www.recht-im-internet.de/themen/spam/urteile.htm
www birgt noch viele Antworten, kann aber wirklich nicht alle zitieren 
Viele Grüsse