Landesflaggen urheberrechtlich geschuetzt?

Von: , Frage gestellt am Do, 13. Mär 2008

Hallo,

sind nationale Symbole wie Flaggen eigentlich rechtlich geschuetzt oder duerfen sie von jedem verwendet werden?

(Natuerlich nicht missbraeuchlich wie verbrennen.... sondern z.B. zur Verzierung eines Produktes...)

Vielen Dank im vorhinein

Desperado

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Minuten 0 hilfreich
    Re: Landesflaggen urheberrechtlich geschuetzt?

    Hallo, sind nationale Symbole wie Flaggen eigentlich rechtlich
    geschuetzt oder duerfen sie von jedem verwendet werden?
    das regelt jedes Land für sich bzw. seine Flagge. Dies ist die deutsche Regelung:
    http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__124.html

    Gruß
    Christian

    • Antwort von nach 46 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Landesflaggen urheberrechtlich geschuetzt?

      Wobei das, imho, nicht für "schwarz-rot-gold" gilt, sondern nur für solche Flaggen und Fahnen mit Bundesadler.

      gruß
      Raoul [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
          Re: Nachtrag

          hi dann biete ich noch
          http://www.markengesetz.de/markeng8.htm#p145
          Ok, offensichtlich haben wir das ursprungsposting unterschiedlich gelesen. Ich ging auf das allgemeine "Benutzen" ein, Du anscheinend auf das "Verzieren eines Produktes".
          Zu letzterem folgender Link: http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_un...

          Zu ersterem kann ich auf eine Diskussion bei wer-weiss-was von vor zwei Jahren verzweisen ( -> http://www.wer-weiss-was.de/article/3530789 ) in der auf folgende Seite verwiesen wird: http://www.bund.de/nn_58892/Microsites/Protokoll/Sta...
          Zitat: "Privatpersonen ist das Führen der Bundesdienstflagge (§124 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) nicht gestattet, das Verwenden der Bundesflagge steht aber jedermann frei."

          gruß

          • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
            Re^2: Nachtrag

            Hallo, Ok, offensichtlich haben wir das ursprungsposting
            unterschiedlich gelesen. Ich ging auf das allgemeine
            "Benutzen" ein, Du anscheinend auf das "Verzieren eines
            Produktes".
            nö, eigentlich sollte mein Artikel an den von Xanadu.

            Gruß
            Christian

        • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
          Re: Nachtrag

          Hi
          da steht aber "oder ein anderes Hoheitszeichen - das heißt doch IMHO im Umkehrschluss, dass nur Flaggen, die als Hoheitszeichen verwendet werden, nicht benutzt werden dürfen.
          Die Bundesflagge ist jedoch kein Hoheitzeichen.
          Zum Hoheitszeichen wird die Flagge erst mit dem Adler - dann ist es die Bundesdienstflagge und darf (eigentlich) nur von Behörden etc. verwendet werden.

          Gruß
          HaWeThie [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Landesflaggen urheberrechtlich geschuetzt?

        Wobei das, imho, nicht für "schwarz-rot-gold" gilt, sondern
        nur für solche Flaggen und Fahnen mit Bundesadler.
        Nö, das gilt natürlich auch für die Dienstflaggen und Wappen der Länder.

        Gruß Andreas

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