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Anmeldung bei Ebay mit fremden Personalien!!!!



A hat einen Brief von Ebay bekommen um die Anmeldung dort zu bestätigen.

A hat sich aber gar nicht erneut bei Ebay angemeldet.

Fakt ist also es hat sich jemand mit den Daten von A bei Ebay angemeldet.

Es ist eine Emailadresse in der eine Handy nr vorhanden ist vermutlich von B (Betrüger) angegeben. Ebay wurde der Betrug telefonisch mitgeteilt , diese nahmen es zur Kenntnis und gaben es an ihr Sicherheitsportal weitergeleitet und riet A zur Polizei zu gehen.

Dies hat A getan, die Polizei konnte aber A nicht sagen um welche Anzeige es sich dabei handelt?

Könnt ihr mir sagen um welche Straftat es sich handelt die B begangen hat?

A wurde noch nicht geschädigt da der Account nich freigeschaltet werden konnte , trotzdem will er das B angezeigt wird und das der Fall aufgeklärt wird.

WIe kann/ soll A vorgehen???

A hat einen Rechtschutz soll er davon gebrauch machen??
> Artikelbaum anzeigen

Re: Anmeldung bei Ebay mit fremden Personalien!!!


WIe kann/ soll A vorgehen???
Was ist denn nun eigentlich Schlimmes passiert?

Re^2: Anmeldung bei Ebay mit fremden Personalien!


Noch nix..weil B zum Glück zu blöd war und die bestätigung anstatt per email per post verschicken lassen hat.
aber ich finde es nich so gut wenn sich jemand mit fremden Daten bei Ebay anmeldet.

Man hat das ja schon oft im TV gesehen.

A möchste das B dafür angezeigt wird.

Re^3: Anmeldung bei Ebay mit fremden Personalien!


Danke für den Link =)

Das war es was ich wissen wollte .

Re^2: Anmeldung bei Ebay mit fremden Personalien!


Hallo,
WIe kann/ soll A vorgehen???
Was ist denn nun eigentlich Schlimmes passiert?
Das war doch genau die Frage, was es juristisch ist, wenn B sich für A ausgibt, damit A das dann anzeigen kann.

Cu Rene

Re^3: Anmeldung bei Ebay mit fremden Personalien!


Aber dass man etwas anzeigen kann, setzt doch nicht voraus, dass man es selbst juristisch zu würdigen weiß. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft - und nicht des Bürgers.

Levay

Re: Anmeldung bei Ebay mit fremden Personalien!!!


Ich würde es einen versuchten Betrug nennen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Gruß!

Horst

Re^2: Anmeldung bei Ebay mit fremden Personalien!


Das ist aber leider nicht richtig:

http://dejure.org/gesetze/StGB/22.html

Levay

Re^3: Anmeldung bei Ebay mit fremden Personalien!


Hi Levay,

das musst du mir jetzt nochmal näher erläutern. Wenn einer sich mit den Daten eines anderen anmeldet, dann tut der das nach meiner Vorstellung schon "nach seiner Vorstellung der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes", denn er will wohl auf Kosten des anderen Humbug treiben. Sei es, um unerkannt böse Geschäfte zu machen oder um den anderen blöd dastehen zu lassen.

Wo bin ich da auf dem Holzweg?

Gruß!

Horst

Re^4: Anmeldung bei Ebay mit fremden Personalien!


Moin!
das musst du mir jetzt nochmal näher erläutern.
Aber gern :)
Wenn einer
sich mit den Daten eines anderen anmeldet, dann tut der das
nach meiner Vorstellung
Das ist der erste Ansatzpunkt. Denn es geht ja gar nicht um deine Vorstellung, sondern um die des Täters (vgl. § 22 StGB).
schon "nach seiner Vorstellung der Tat
zur Verwirklichung des Tatbestandes"
Das mag wohl sein, aber das reicht nicht. Denn § 22 StGB schreibt ja "unmittelbar". Ein unmittelbares Ansetzen ist das Überschreiten der Grenze zum Jetzt-geht's-los (so sagt es der BGH). Die Anmeldung eines eBay-Accounts unter falschem Namen setzt aber nicht unmittelbar dazu an, jemanden zu täuschen, um bei diesem einem Irrtum zu erregen, der dann unmittelbar zu einer Vermögensverfügung und somit zu einem Vermögensschaden führt.

Wenn hier überhaupt ein Betrug beabsichtigt ist - das ist übrigens völlig offen, du unterstellst es einfach -, dann handelt es sich bei dem Anmelden des eBay-Accounts unter falschem Namen um eine klassische Vorbereitungshandlung, und als solche ist diese straflos. Wer eine Waffe kauft, mit der er später jemanden erschießen möchte, begeht auch noch keinen versuchten Mord. Das tut er i.d.R. frühstens, wenn er auf die Person zielt.
denn er will wohl auf
Kosten des anderen Humbug treiben. Sei es, um unerkannt böse
Geschäfte zu machen oder um den anderen blöd dastehen zu
lassen.
In letzterem Fall wäre es sowieso kein Betrug und zwar auch dann nicht, wenn der falsche User wirklich Auktionen gewinnt. Betrug setzt voraus, dass der Täter "in der Absicht" handelt, "sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen" (vgl. § 263 Abs. 1 StGB). Ist die Absicht aber, "den anderen blöd dastehen zu lassen", so ist das gerade nicht die Absicht der rechtswidrigen Bereicherung.

Gruß,
Levay

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