Fragwürdige Forderungen

Von: , Frage gestellt am Fr, 14. Mär 2008

Ein Mann bekommt jahrelang von einem Inkassodienst eine abgetretene Forderung von einem Versandhandel.Der Mann ist sich keiner Schuld bewusst. Inkassodienst lässt nicht in die Unterlagen einsehen. Versandhandel kann nicht die Ursprungsbestellung nennen.
Wie soll dieser Mann weiterhin vorgehen?
Oder soll er diese jährlichen "Erinnerungsschreiben" einfach wegschmeissen?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fragwürdige Forderungen

    Huhu! Wie soll dieser Mann weiterhin vorgehen?
    Hm. Gar nicht? Wenn das Ganze länger als vier Jahre schon so geht, muss er sich nicht mal mehr Gedanken machen, ob die Forderung irgendwann einmal bestanden hatte, denn dann kann er im gerichtlichen Verfahren Verjährung einwenden. Oder soll er diese jährlichen "Erinnerungsschreiben" einfach
    wegschmeissen?
    Aber bitte ins Altpapier, oder - mit durchgestrichener Anschrift und dem Vermerk "Annahme verweigert" - in einen der gelben Behälter, die zwar nicht mehr an jeder, zum Glück aber noch an vielen Ecken stehen.

  2. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fragwürdige Forderungen

    Ein Mann bekommt jahrelang von einem Inkassodienst eine
    abgetretene Forderung von einem Versandhandel.Der Mann ist
    sich keiner Schuld bewusst. Inkassodienst lässt nicht in die
    Unterlagen einsehen.
    Soviel wissen die auch nicht...die kriegen nur vom Auftraggeber (Versandhandel) eine Mitteilung,daß der Mann xx€ schuldet, Details sind normalerweise nur vom Auftraggeber zu erfahren.


    Versandhandel kann nicht die
    Ursprungsbestellung nennen.
    *grins* Dann möcht ich den Versandhandel mal sehen,wenns vor Gericht geht: "Herr Müller schuldet uns noch 100€!" - Richter:"Und wofür?" - "Keine Ahnung, ist nunmal so!". Will sagen:Sehr unwahrscheinlich,daß die nicht mehr wissen,für welche Forderung..immerhin ist das ihr einziger Trumpf. Wie soll dieser Mann weiterhin vorgehen?
    Oder soll er diese jährlichen "Erinnerungsschreiben" einfach
    wegschmeissen?
    Ich würd entweder gar nicht drauf reagieren oder ganz einfach nach jedem "Erinnerungsschreiben" anfragen,für welche Bestellung denn die Forderung ist. Sonst könnte ja jeder kommen und irgendwas von Einem verlangen. Erst wenn ein gerichtliches Mahnschreiben kommt,sollte der Mann Widerspruch einlegen.Dann ziehen die entweder ihre Forderung zurück oder es kommt zum Prozess,wo sie ihre Forderung belegen müssen.

    Marco

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