Student S zieht mit seiner Freundin F (auch Studentin), beide mit geringfügigen Nebenjobs, zusammen in eine 2-Zi-Wohnung. Beide bekommen zur Zeit BafÖG. Beide wohnten davor bei ihren Eltern.
FRAGE: Können S und F oder nur S oder nur F einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung stellen? falls ja, bei welchem Amt (JobCenter oder Sozialamt oder??)? ggf. bis wann soll dies geschehen? wie sehen die Chancen, so einen Antrag bewilligt zu bekommen? spielt es eine Rolle, wie hoch ihr Nebenverdienst ist?
ohne es zu wissen, nehme ich mal an, dass auch hier gilt, dass ein Student sich in einer selbst verschuldeten Notlage befindet und deswegen nichts kriegt.
ohne es zu wissen, nehme ich mal an, dass auch hier gilt, dass
ein Student sich in einer selbst verschuldeten Notlage
befindet und deswegen nichts kriegt.
was meinst du unter „selbst verschuldeter Notlage“? Dass ein Student ein Studium aufgenommen hat und keine Ansprüche vom Staat hat?
FRAGE: Können S und F oder nur S oder nur F einen Antrag auf
Erstausstattung der Wohnung stellen?
naja…
siehe: http://www.sozialhilfe24.de/bafoeg.html Studenten, wie auch Schülern, und allen anderen, deren Ausbildung nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig ist, steht kein Anspruch auf ALG II (Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, zu, § 7 Abs. 5 S. 2 SGB II und § 22 SGB XII.
Hallo Ulrich!
Vielen Dank für deine Antwort. Ich kann auch sagen: Naja…Denn es gibt überall Ausnahmen- siehe § 22 VII SGB II (KdU-Zuschuss für Studenten). Daher fragte ich mich, ob es hier wohl auch Ausnahmen gäbe?