Die Wahl des Vorstandes eines Vereins anfechtbar?

Hallo liebe Gemeinde,

ich weiss nicht jetzt genau ob die Frage hier reinpasst aber hab nirgendwo anders eine „Rechts“-Rubrik gefunden.

Folgendes beschäftigt mich.

Angenommen ein Verein läd zu Wahlen ein. Alle Mietglieder wählen ihre Favoriten und am Ende setzen sich die 11 Personen mit den meisten Stimmen zusammen um einen Vorstand zu bilden (aus 11 Mitgliedern). Es gibt einen Sitz für den Vorstandvorsitzenden, einen für den stelv. Vorstandsvorsitzenden, einen für den Schriftführen oder Generalsekretär, und einen für den Schatzmeister zu vergeben. Die restlichen 5 sind einfache Mietglieder des Vorstandes.

Diese 11 wählen nun die vier Positionen.

Der Vorstandvorsitzende, der stelv. Vorstandsvorsitzende und der Schatzmeister werden eindeutig gewählt.

Beim Generalsekretär gibt es einen 5 zu 5 Ausgang so das es vom 11. Mitglied abhängt wer diese Position erhält. Jetzt vertut sich dieses Mitglied und wählt diese Person die er eigentlich nicht wählen wollte. Somit wurde die Position vergeben. Das Mitglied das sich vertan hat betont das es sich geiirt hat, das es zum ersten mal an so einer Wahl beteiligt hat und den genauerern Ablauf nicht kannte und auch die Namen verwechselt hat… naja auf jeden Fall hat er sich geirrt.

Jetzt die Frage. Ist da was anfechtbar? Kann man die Wahl für diese Position für ungültig erklären und sie neu beantragen?

Was passiert wenn 6 der 11 Mitglieder (darunter der gerade gewählte Vorstandvorsitzende und der stelv. Vorstandsvorsitzendeunde)vom Vorstand zurücktreten? Rücken neue nach oder muss auch da neu gewählt werden?

Was für Möglichkeiten gibt es dort? Wenn die Vereinsordnung einen solchen Fall nicht vorsieht oder zumindest nicht eindeutig regelt gibt es da gesetzliche Regelungen (Vereinsrecht oder Wahlrecht oder sowas)? Kann man das als Formfehler sehen?

Vielen Dank im Voraus!

Gruss.

Hallo,

ich antworte mal als Laie mit Erfahrung

ich weiss nicht jetzt genau ob die Frage hier reinpasst aber
hab nirgendwo anders eine „Rechts“-Rubrik gefunden.

Passt schon.

Angenommen ein Verein läd zu Wahlen ein. Alle Mietglieder
wählen ihre Favoriten und am Ende setzen sich die 11 Personen
mit den meisten Stimmen zusammen um einen Vorstand zu bilden
(aus 11 Mitgliedern)

Das geht nur, wenn es in der Vereinssatzung, die auch beim Amtsgericht akzeptiert ist, so steht. Sonst müssen die Vorstandsmitglieder einzeln gewählt werden.

Es gibt einen Sitz für den
Vorstandvorsitzenden, einen für den stelv.
Vorstandsvorsitzenden, einen für den Schriftführen oder
Generalsekretär, und einen für den Schatzmeister zu vergeben.
Die restlichen 5 sind einfache Mietglieder des Vorstandes.

Diese 11 wählen nun die vier Positionen.

Der Vorstandvorsitzende, der stelv. Vorstandsvorsitzende und
der Schatzmeister werden eindeutig gewählt.

Beim Generalsekretär gibt es einen 5 zu 5 Ausgang so das es
vom 11. Mitglied abhängt wer diese Position erhält. Jetzt
vertut sich dieses Mitglied und wählt diese Person die er
eigentlich nicht wählen wollte. Somit wurde die Position
vergeben. Das Mitglied das sich vertan hat betont das es sich
geiirt hat, das es zum ersten mal an so einer Wahl beteiligt
hat und den genauerern Ablauf nicht kannte und auch die Namen
verwechselt hat… naja auf jeden Fall hat er sich geirrt.

Wenn das Wahlververfahren in der Satzung so definiert ist, gilt es.

Jetzt die Frage. Ist da was anfechtbar? Kann man die Wahl für
diese Position für ungültig erklären und sie neu beantragen?

Siehe oben

Was passiert wenn 6 der 11 Mitglieder (darunter der gerade
gewählte Vorstandvorsitzende und der stelv.
Vorstandsvorsitzendeunde)vom Vorstand zurücktreten? Rücken
neue nach oder muss auch da neu gewählt werden?

Das steht auch in der Satzung. Wenn nicht, müssen die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder neu gewählt werden und werden, wenn das nicht passiert, vom Amtsgericht ernannt.

Was für Möglichkeiten gibt es dort? Wenn die Vereinsordnung
einen solchen Fall nicht vorsieht oder zumindest nicht
eindeutig regelt gibt es da gesetzliche Regelungen
(Vereinsrecht oder Wahlrecht oder sowas)?

Das Vereinsrecht besteht aus ein paar Paragraphen im BGB (am Anfang, sehr kurz) und einem Haufen zusätzlichen Bestimmungen (lang und schlecht überschaubar). Aber erst einmal die Satzung lesen.

Cheers, Felix