Person A nimmt für Person B (wobei das wahrscheinlich nicht wichtig ist) ein Paket vom einem Paketzustellservice C entgegen. Es geht halt nur um die Annahme.
Jetzt quittiert A durch seine Unterschrift auf diesem digitalen Handgerät den Empfang. Aber woher weiß Person A eigetnlich, was er genau unterschreibt. Person kennt nur das Wort des Lieferers, und auf dem Display sind auch kaum Informationen sichtbar.
Aber woher weiß Person A
eigetnlich, was er genau unterschreibt. Person kennt nur das
Wort des Lieferers
Je nun. Ich bin kein Jurist und verfüge nicht über eine unbegrenzte Fantasie, aber was könnte der Postmann denn mit der Unterschrift von Person A anderes anstellen wollen, als sich die Entgegennahme des Pakets bestätigen zu lassen? Einen Vertrag über den Verkauf seines gelben Postfahrrads erschleichen? Die Person A zur Abnahme von mindestens einem Überraschungs-Nachnahmepaket pro Woche verpflichten? Wie auch immer: Person A kann dem Postler unbesorgt Autogramme auf den Touchscreen schreiben; sollte sie über den Zweck ihrer Unterschriftenabgabe getäuscht werden, geht sie kein wirksames Geschäft ein.
Aber woher weiß Person A
eigetnlich, was er genau unterschreibt. Person kennt nur das
Wort des Lieferers
Je nun. Ich bin kein Jurist und verfüge nicht über eine
unbegrenzte Fantasie, aber was könnte der Postmann denn mit
der Unterschrift von Person A anderes anstellen wollen, als
sich die Entgegennahme des Pakets bestätigen zu lassen?
Klar, es wird die Entgegennahme EINES Paketes bestätigt. Aber welches Paket?
Zenario: Bote lässt sich die Abgabe „eines“ Paketes quittieren. Das abgegebene Paket enthält irgendetwas minderwertvolles (Warenproben z.B.), quittiert wird allerdings ein „anderes“ Paket, in dem das neue superteure Handy liegt. Handy-Paket wird unterschlagen, laut Unterschrift ist es aber abgegeben worden, das Warenprobenpaket (für das ja keine Unterschrift vorliegt) wird als vermisst gemeldet.
S zenario: Bote lässt sich die Abgabe „eines“ Paketes
quittieren. Das abgegebene Paket enthält irgendetwas
minderwertvolles (Warenproben z.B.), quittiert wird allerdings
ein „anderes“ Paket, in dem das neue superteure Handy liegt.
Wir nehmen also an, dass der Postler, der ein Paket unterschlagen will (das meinst Du doch?), in die Pakete reingucken oder den Wert der Inhalte (anhand auf den Paketen angebrachter Hinweise) vermuten kann? OK.
Handy-Paket wird unterschlagen, laut Unterschrift ist es aber
abgegeben worden, das Warenprobenpaket (für das ja keine
Unterschrift vorliegt) wird als vermisst gemeldet.
Und inwiefern kann dem Autogrammgeber daraus ein Problem entstehen?
Immerhin kann es das Warenprobenpaket vorweisen.
PS
Ich weiß nicht en détail, wie die Paketwirtschaft im Allgemeinen und die Handcomputer des Paketdienste im Besonderen funktionieren. Der Frager/die Fragerin spricht davon, „auf dem Display“ seien „kaum Informationen sichtbar“. „Kaum Informationen“ sind aber immer noch mehr Informationen als „keine Informationen“. Welche Informationen werden denn angezeigt?
Wenn ich Paketparanoiker wäre, würde ich den Paketbringer beim nächsten Mal fragen, woran ich erkennen kann, dass ich den Erhalt genau des Pakets bestätige, das ich entgegengenommen habe. Vermutlich würde sich der Mann dann beleidigt fühlen, aber mit dem Handgerät direkt vor meinen Augen über den Barcode auf dem Paket fahren und dem Gerät einen Piepston entlocken.
Wenn ich Paketparanoiker wäre, würde ich das Paket einfach nicht annehmen. Solche Geschichten gibt es zuhauf. Aber ich kenne keinen, auch keinen, der einen anderen persönlich kennt, dem so etwas wie „für ein falsches Paket unterschreiben“ tatsächlich mal passiert ist.
auf dem Display erscheint beim Scannen die Barcodenummer. Diese ist nun leicht mit dem Barcode auf dem Paket vergleichbar.
Damit ist der Nachweis erbracht dass der Empfänger mit seiner Unterschrift bestätigt hat das Paket-Nr. XY123456789 erhalten zu haben.
Über den Inhalt sagt das natürlich nichts aus. Weiteres vorgehen wäre völlig praxisfremd und auch nutzlos.