Reklamation einer Winterjacke

Angenommen eine Person S. hat sich im November eine Winterjacke für diesen Winter zugelegt für 70€, im Februar ging der Reißveschluss der Jacke gänzlich kaputt. Die jacke wurde auch in den Laden zurckgebracht von S. und es hieß 15 Tage dauert es (obwohl die Verkäuferin gleich sagte Reperatur ist nicht und neue Jacke auch nicht). So, nun sind es bald 5 Wochen her und es ist noch immer keine Entschädigung in Sicht, S. war schon 3 mal im Laden wurde aber nur vertröstet, Chef musse Geldauszahlung genehmigen und der ist nie erreichbar! Einen Gutschein hat S. zwar über diesen Betrag bekommen, aber da dieses Geschäft ein kleiner Laden ist und nur „Magersuchtskleidung“ führt, könnte S. da auch gar nicht den Gutschein nutzen. Der versprochene Rückruf ist nie erfolgt, S. mußte immer wieder hingehen und nachfragen.
2 Fragen dazu:

  1. Welchen Anspruch hat S. bei dieser Reklamation, also besteht ein Anspruch auf Geld zurück? Weil S. braucht dringend eine Winterjacke und hat ja jetzt keine und braucht auch das Geld zum Kauf einer neuen.
  2. lohnt sich da das hinzuziehen eines Rechtsanwaltes? Wie lange muss S. diesem Geschäft eine „Wartefrist“ eingestehen? Wie schaut es mit Schadensersatz für S. aus.

Ich würde einfach in den Laden gehen und nochmal die Lage schildern. Wenn sie sich dann immer noch weigern, dir die Jacke zu ersetzen, würde ich mir das schriftlich geben lassen.
Es geht ja scheinbar nicht um die Frage, ob die Jacke erstezt wird, sondern nur wie.
Einen Gutschein, der nicht gegen eine neue Jacke eingelöst werden kann, halte ich nicht für angemessen.
Wenn gesagt wird, dass die Auszahlung z.Z nicht möglich sei, würde ich fragen, wann es dann wieder ginge. Diese Frist würde ich schriftlich festhalten.
Das ganze sähe dann ungefähr so aus: „Wir Geschäft xy ersetzen die Jacke von zkh und zahlen ihm dafür das Geld bis spätestens 56.78.5689 aus.“
Wenn sie das brechen, würde ich ihnen mit einer Klage drohen. Wenn sie das auch nicht beeindruckt, würde ich die Drohung wahr machen.

Hallo,
lies mal FAQ:1152

Entweder war es eine Reklamation, weil die Jacke bereits beim Kauf einen defekten Reißverschluss hatte, der schließlich ganz unbenutzbar wurde. Dann käme hier eine Rückgabe gegen Geld (die bisherige Nutzung führt aber zu einem Abzug), eine Reparatur (vermutlich nicht lohnend) oder eine Ersatzjacke (vermutlich nicht mehr vorhanden / lieferbar) in Frage. Einen Gutschein müsste die Kundin dann nicht akzeptieren.

Oder aber es war nur normaler Verschleiß, dann ist die Kundin mit einem Gutschein mehr als gut bedient - eigentlich besteht hier keinerlei Anspruch.

Aus der Entfernung kann man nicht beurteilen, was zutrifft. Die Reaktion der Verkäuferin weist aber auf die zweite Möglichkeit hin.

Falls die Kundin glaubt, alles müsse zwei Jahre lang halten, man hätte immer so lange Garantie: das ist nicht der Fall (siehe oben schon genannte FAQ:1152).

Gruß
loderunner (ianal)