Aufsichtspflicht in der Jugendarbeit

Wie weit geht die Aufsichtspflicht einer Jugendeinrichtung, vor allem wenn irgendwelche Veranstaltungen mit Kindern/Jugendlichen durchgeführt werden. Auf welche Sachen muss man achten? (Elternbrief mit Unterschrift etc.)?

Informationen zum Thema
Hallo,
guck doch bitte mal bei google. Da gibt es auf Deine Frage wirklich sehr gute, umfassende Antworten, z.B.
http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schul…
http://www.aufsichtspflicht.de/knowhow/index.htm
http://www.jugendgruppenleiter.net/sonstiges/aufsich…
http://www.bistummuenster.de/downloads/Seelsorge/200…
um nur einige zu nennen.
Willst Du mehr wissen, guckst Du weiter:
http://www.google.de/search?hl=de&q=Aufsichtspflicht…
Ansonsten müsste man Dir viele Fragen stellen, z.B.
Was meinst Du genau mit „Jugendeinrichtung“?
-Verein, Jugendherberge, Jugendhilfeeinrichtung, Jugendzentrum…"?
-Meinst Du Kinder oder Jugendliche?
Sorry, etwas *unkonkret* Deine Frage :smile:

Guck mal in die Links, sie sind gut und helfen weiter.
Bei den meisten Trägern offener Jugendarbeit, bei Kirchen, Städten und Verbänden gibt es für Betreuer extra Schulungen zu solchen Themen, macht Spaß und bildet :wink:
Gruß und viel Freude weiterhin bei der Jugendarbeit, wo auch immer!
Finjen

Wie weit geht die Aufsichtspflicht einer Jugendeinrichtung,
vor allem wenn irgendwelche Veranstaltungen mit
Kindern/Jugendlichen durchgeführt werden. Auf welche Sachen
muss man achten? (Elternbrief mit Unterschrift etc.)?