person a und person b besitzen gemeinsam ein haus die 50% person a und zu 50 % b gehören.
da person b ein kredit braucht und arbeitslosengels 2 empfänger ist bekommt er keines und geht zu person
a und bittet ihm das er zu bank gehen sollte weil die person a rentner ist würde er eher ein kredit bekommen und bekommt ein darlehen über 20000 tausend euro wo aber person b mit
bürgen muss,und zeigen das haus als bürge.(ich hoffe das es jeder verstanden hat).nun wird das geld unter person a und b geteilt.10000 tausen a 10000 tausend b.
aber ofizell sieht es so aus als person a das darlehen genommen hat.
nun nach 2 jahren verstirbt person a und vererbt sein anteil von 50% an seiner kinder.und die kinder wissen das bestehende darlehen(17000)zu hälfte eigendlich person b gehört und einigen sich das es auch so verrechnet wird wenn es zu einem haus verkauf kommen sollte.nach 1 jahr wird das haus verkauft aber nun sagt person b das das darlehen nicht seins gewesen wäre und verlangt mehr geld beim hausverkauf.können die kinder von person a dagegen anfechten weil das darlehen
eigendlich zu 50% person a und zu 50%person b gehörten?als beweise gibt es kontoauszüge wo person b monte lang an person a geldüberwiesen hat genau die hälfte des darlehenrate.und zeugen gibt es auch wie nachbarn und geschwister der verstorbenen person a.wie könnte es ausgenen?.
Sorry, aber…
…ich habe nach dem 3. Satz mangels jeglicher Interpunktion und Groß- und Kleinschreibung zu lesen aufgehört, weil das einfach unzumutbar ist.
Dea
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Hallo,
ich habe mir erlaubt, ein paar Satzzeichen, sowie ein bißchen Rechtschreibung und Grammatik zu spenden.
Vielleicht geht es jetzt besser. (Ist bei Weitem nicht vollständig, aber ich wollte heute auch noch etwas anderes machen.)
Lieber Fragesteller, bitte korrigiere, wenn ich durch meine Änderungen einen Sinn entstellt haben sollte!
Gruß,
Sabine.
person a und person b besitzen gemeinsam ein haus, welches 50%
person a und zu 50 % b gehört.
da person b einen kredit braucht und arbeitslosengeld-II-empfänger ist bekommt er keinen. Er geht zu person a und bittet ihn darum, zur bank zu gehen. Weil die person a rentner ist würde er eher einen kredit bekommen. Person A bekommt ein Darlehen über 20000 euro, für das aber person b mitbürgen muss. Sie zeigen das haus als bürgschaft an.(ich hoffe das es jeder verstanden hat).
nun wird das geld unter person a und b geteilt. 10000 bekommt a und 10000 b. Offizell sieht es so aus, als ob person a das darlehen genommen hat.
Nun nach 2 jahren verstirbt person a und vererbt seinen anteil
von 50% an seine kinder. Die kinder wissen, dass das bestehende
darlehen(17000)zur hälfte eigentlich person b gehört und
einigen sich darauf, dass es auch so verrechnet wird wenn es zu einem
hausverkauf kommen sollte.
nach 1 jahr wird das haus verkauft. aber nun sagt person b, dass das darlehen nicht seins gewesen wäre und verlangt mehr geld beim hausverkauf. können die kinder von person a dieses anfechten weil das darlehen eigentlich zu 50% person a und zu 50% person b gehörten?
als Beweise gibt es kontoauszüge wo person b monte lang an person a geld überwiesen hat. genau die hälfte der darlehensrate (Tilgung).und
zeugen gibt es auch wie nachbarn und geschwister der verstorbenen person a.
…ich habe nach dem 3. Satz mangels jeglicher Interpunktion
und Groß- und Kleinschreibung zu lesen aufgehört, weil das
einfach unzumutbar ist.
Dea
Dea
Cem kommt aus Karatas, ist 29 Jahre alt und noch nicht so lang in Deutschland. Deshalb kann man ihm das schlechteste Deutsch verzeihen und einfach im schlechtestem Deutsch antworten, damit er es auch versteht.
sorry leute aber mein text müsste für alle zu verstehen sein.ich weiss das ich mir keine mühe gegeben habe für den text aber verarschen lasse ich mich nicht.also bitte,wenn mir jemand helfen kann,bitte antworten!
aber bitte keine rasistischen äuserrungen.
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Cem kommt aus Karatas, ist 29 Jahre alt und noch nicht so lang
in Deutschland. Deshalb kann man ihm das schlechteste Deutsch
verzeihen und einfach im schlechtestem Deutsch antworten,
damit er es auch versteht.
sorry leute aber mein text müsste für alle zu verstehen
sein.ich weiss das ich mir keine mühe gegeben habe für den
text aber verarschen lasse ich mich nicht.also bitte,wenn mir
jemand helfen kann,bitte antworten!
aber bitte keine rasistischen äuserrungen.
Immer locker bleiben, ich bin halb Araberin und auch erst seit ein paar Jahren in Dland. Trotzdem muss ich mir Mühe geben so zu schreiben, dass man mich versteht (fällt mir nicht immer leicht) aber muss nunmal sein …
Deutsche Sprache, schwere Sprache! Ich versuch jetzt mal zu antworten:
Also die Bank wird sich an die Erben des Darlehnsnehmer wenden, da der ja der Vertragspartner ist. Wenn die Erben nachweisen können, daß das Darlehen geteilt wurde, kann (nach meiner Auffassung) muß der andere seinen Anteil zahlen. D. h. wenn die Zeugen bestätigen können, daß der Verstorbene genau die Summe X erhalten hat und weiterhin bewiesen werden kann, wieviel er davon schon zurückgezahlt hat, dann haben die Erben m. e. gute Chancen. Bin aber nur Laie!
Wenn die Erben
nachweisen können, daß das Darlehen geteilt wurde, kann (nach
meiner Auffassung) muß der andere seinen Anteil zahlen.
Aber nicht an die Bank, die interessiert das nämlich überhaupt nicht. Das ist ausschließlich Sache der Erben untereinander.
Bei den vorhandenen Sprachkenntnissen kann man aber nur dringend auf einen Anwalt vor Ort verweisen. Wenn man die Feinheiten in den Verträgen und Gesetzen gar nicht versteht, kann sonst ganz schnell ganz viel schief laufen.
Hallo,
aus Deinem Text ging nicht so klar hervor, dass sich die Bank nur an den einen Erben wenden wird. Ich wollte Dir nicht widersprechen, nur diesen Punkt verdeutlichen.
Gruß
loderunner