Hallo,
wie sieht es denn eigentlich mit einer Erbschaft unter Lebenspartnern aus, insbesondere dann, wenn beide aufgrund eines Immobilienverkaufes (zu jeweils 50% Eigentümer) verschuldet sind und auch gemeinsame Kreditnehmer sind? Muss man auf Schulden auch Erbschaftssteuern zahlen?
Eine weitere Frage i.S. Erbrecht:
Werden die Schulden dem Immobilienwert gegenübergestellt und mit dem Zeitwert verrechnet? Das wäre ja z.B. dann interessant, wenn man kurz vor Ablösung des Kredites steht, fiktiv noch 20.000 Euro Schulden bestehen, der Zeitwert der Immobilie aber bei fiktiv 250.000 Euro liegt. Findet eine Aufrechnung der Schulden gegenüber den sonstigen bestehenden schuldfreien Objekten/Gegenständen (wie z.B. auch Wohnungsinventar) statt?
Interessant ist auch, ob die Schulden auf eine Person (folglich den zweiten Kreditnehmer) und die „Hälfte“ de Wohnung getrennt vererbt werden können, oder ob man mit der Erbschaft der Schulden auch ein Anrecht auf das verschuldete Objekt hat?
Es wäre echt super, wenn sich hier jemand findet, der ein paar schlaue Antworten auf meine Fragen weiß.
Hallo,
wie sieht es denn eigentlich mit einer Erbschaft unter
Lebenspartnern aus, insbesondere dann, wenn beide aufgrund
eines Immobilienverkaufes (zu jeweils 50% Eigentümer)
verschuldet sind und auch gemeinsame Kreditnehmer sind? Muss
man auf Schulden auch Erbschaftssteuern zahlen?
Nein. Es wird ein Nachlassverzeichnis gemacht in der sowohl die Soll- als auch die Habenseite aufgeführt werden. Die Höhe der Erbschaftssteuer berechnet sich aus der Differenz. Wenn nur Schulden da sind, ist auch keine Erbschaftststeuer zu zahlen.
Eine weitere Frage i.S. Erbrecht:
Werden die Schulden dem Immobilienwert gegenübergestellt und
mit dem Zeitwert verrechnet? Das wäre ja z.B. dann
interessant, wenn man kurz vor Ablösung des Kredites steht,
fiktiv noch 20.000 Euro Schulden bestehen, der Zeitwert der
Immobilie aber bei fiktiv 250.000 Euro liegt. Findet eine
Aufrechnung der Schulden gegenüber den sonstigen bestehenden
schuldfreien Objekten/Gegenständen (wie z.B. auch
Wohnungsinventar) statt?
S. oben.
Interessant ist auch, ob die Schulden auf eine Person
(folglich den zweiten Kreditnehmer) und die „Hälfte“ de
Wohnung getrennt vererbt werden können, oder ob man mit der
Erbschaft der Schulden auch ein Anrecht auf das verschuldete
Objekt hat?
Das verstehe ich jetzt nicht, wenn der Kredit für die Wohnung eingesetzt wurde, ist diese Wohnung ja auch die Sicherheit für die Bank. Es würde mich doch sehr wundern, wenn die Bank hier nicht einen Strich durch die Rechnung machen würde. Rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen, es geht auch nicht. Denn dann würde ja jeder Häuslebesitzer, der sein Haus noch nicht abbezahlt hat, die Schulden dem Staat vererben können oder der Bank und sein Häuschen der Familie. Es kann zwar der Hausrat oder Schmuckstücke an jemand anders vererbt werden, aber Wohnung und Wohnungskredit ist eine zusammenhängende Sache, die auch nur zusammen vererbt werden dürfte.
Es wäre echt super, wenn sich hier jemand findet, der ein paar
schlaue Antworten auf meine Fragen weiß.
Gruß
Tina