nein, PI steht sogar für diverse Partner ewig sichtbar drin…
natürlich net auf der 1. Seite
„Natürlich“ nicht. Dafür wird immer eine dritte Seite angelegt, selbst wenn die zweite leer ist.
Übrigens: Laut Schufa werden alle Informationen gelöscht, auch nach Privatinsolvenz. Kannst du deine Behauptung, dass dem nicht so sei, belegen?
darf Sie, schützt den Kunden vor zu schneller neuer
Verschuldung
Das ist überhaupt kein rechtliches Argument.
Findest du es logisch, was du schreibst? Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ist man SCHULDENFREI. Warum um alles in der Welt sollte nicht die Möglichkeit bestehen, wieder Schulden zu machen?
Übrigens: Laut Schufa werden alle Informationen gelöscht, auch
nach Privatinsolvenz. Kannst du deine Behauptung, dass dem
nicht so sei, belegen?
Nein
darf Sie, schützt den Kunden vor zu schneller neuer
Verschuldung
Das ist überhaupt kein rechtliches Argument.
Findest du es logisch, was du schreibst?
wohl ebenfalls nicht.
Nach Abschluss des
Insolvenzverfahrens ist man SCHULDENFREI. Warum um alles in
der Welt sollte nicht die Möglichkeit bestehen, wieder
Schulden zu machen?
Der Ex PIler möge einen Kredit beantragen und uns das Ergebnis
mitteilen
Kann er nicht, weil die Fristen ja noch laufen. Im Übrigen wird hier ja gerade angefragt, ob das Verhalten der Schufa - das ja als solches unstreitig ist - überhaupt rechtmäßig ist.
Der Ex PIler möge einen Kredit beantragen und uns das Ergebnis
mitteilen
Kann er nicht, weil die Fristen ja noch laufen. Im Übrigen
wird hier ja gerade angefragt, ob das Verhalten der Schufa -
das ja als solches unstreitig ist - überhaupt rechtmäßig ist.
Die Schufa hat ihre AGBs, wer sich nicht dran halten will kriegt entweder kein Konto oder keinen Kredit in welcher Form auch immer.
Um das zu ändern, muss man halt eben die AGBs der Schufa gerichtlich für unzulässig erklären lassen oder zu einer sonstwelchen Änderung kommen.
Die Verfahrensweise dürfte dir ja als „Advokat“ bekannt sein.
Alles andere macht ja wohl Sinn dadrüber zu spekulieren…
Hallo,
unabhängig davon, was einige Poster hier für rechtens halten
oder was als Begründung taugt oder auch nicht taugt gibt es
wohl tatsächlich für eine Menge von SchuFa-Einträgen eine
3-Jahrefrist. https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_1_6#1
-> „Was wird wann gelöscht? - Speicherfristen.“
Herr A. wurde durch ein 7-jähriges Insolvenzverfahren von
seiner Restschuld befreit.
Nun hat er erfahren, dass diese Daten angeblich noch drei
weitere Jahre bei der SCHUFA gespeichert werden.
Besteht die Möglichkeit diese Daten - ev. auf Antrag -
vorzeitig löschen zu lassen.
Das könnte relvant sein.
Zitat:
„Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden
bei der SCHUFA nach drei Jahren gelöscht. Auch früher, falls die
Löschung beim Amtsgericht der SCHUFA angezeigt wird.“
Darf die SCHUFA diese Daten trotz abgeschlossenen Verfahrens
so lange speichern? Wie ist die Rechtslage?
Der Verweis auf die AGB mit den Fristen zur Speicherung der Daten
sollte Auskunft geben.
Gruß Uwi