Eltern A + B haben eine Lebensversicherung und die Kinder C + D als Bezugsberechgtigt mit eintragen lassen. Bei Kind C läuft eine Privatinsolvenz. Kann Kind C bei einer Auszahlung des LV-Anteils die Annahme verweigern bzw wird der auszuzahlende Betrag in das Insolvenzvermögen einberechnet und ggf einbehalten?
Wer weiss eine Antwort auf diese Streitfrage. Im Vorraus vielen Dank.