mal angenommen ein Erblasser formuliert in seinen handgeschriebenem Testament, das sein gesamtes Vermögen zwischen dessen Mutter und seiner Ex Frau zu gleichen Teilen aufgeteilt werden soll.
Ist das überhaupt möglich?
Und was passiert mit dem ganzen Geraffel das der Erblasser hinterlassen hat. Können die Erben das dann verkaufen und sich das Geld teilen?
Ich hatte im Archiv diverse Beiträge gefunden in denen auf einen professionellen Notar verwiesen wurde. Falls meine Fragen hier nicht beantwortet werden können wegen zu komplexer Sachlage, wende ich mich dahin.
mal angenommen ein Erblasser formuliert in seinen
handgeschriebenem Testament, das sein gesamtes Vermögen
zwischen dessen Mutter und seiner Ex Frau zu gleichen Teilen
aufgeteilt werden soll.
Ist das überhaupt möglich?
Schwierig dürfte es werden, zu ermitteln, wer denn die „Mutter des Vermögens“ ist. Falls aber die Mutter des Erblassers gemeint sein sollte: Warum sollte das denn nicht möglich sein?
Und was passiert mit dem ganzen Geraffel das der Erblasser
hinterlassen hat. Können die Erben das dann verkaufen und sich
das Geld teilen?
Das Eigentum geht auf die Erben über und damit die Befugnisse, damit zu machen, was sie wollen (§ 903 BGB).
Ich hatte im Archiv diverse Beiträge gefunden in denen auf
einen professionellen Notar verwiesen wurde.
Wenn Du mal einen Amateur-Notar treffen solltest, ruf bitte sofort die Polizei.
Falls meine
Fragen hier nicht beantwortet werden können wegen zu komplexer
Sachlage, wende ich mich dahin.
vererben kann man nahezu an wen man will, und Mutter und Ex-Frau sind da noch die weniger exotischen Fälle. Dass es ggf. Pflichtteilsberechtigte gibt, die die Sache unter dem Strich dann ggf. ganz anders aussehen lassen, steht auf einem anderen Blatt.
Vererbt wird zudem immer der gesamte Kuchen mit allem Soll und Haben. D.h. wenn es heißt zwei Erben zu je 1/2 dann wird eben alles bewertet was so da ist, verteilt ggf. bestimmte Dinge direkt, veräußert andere und teilt sich dann den Erlös so auf, dass nach Abzug aller Verbindlichkeiten jeder 1/2 bekommen hat.
Es ist ein nicht aus der Bevölkerung herauszutreibender Irrglaube, dass konkrete Gegenstände vererbt werden (klassischer Fall „Mein Haus“). Natürlich kann man durch Vermächtnis oder im Rahmen einer Teilungsanordnung auch konkrete Gegenstände auf einzelne Personen zuweisen, dies ist aber nicht das „Vererben“ im eigentlichen und engeren Sinn. Vererbt wird immer nur der Bruchteil des Ganzen, also z.B. 1/2 in deinem Beispiel. Dies macht auch Sinn, weil der Geldwert bestimmter Gegenstände zum Zeitpunkt des Erbfalls vorab nie feststeht. Wenn ich heute das Baugrundstück zu € 100.000,-- und € 100.000,-- in bar habe und je einen Wert per Testament auf einen Erben zuweise, heißt dies noch lange nicht, dass sie zum Zeitpunkt des Erbfalls auch beide einen identischen Wert erhalten werden. Das Bauland kann im Preis steigen oder fallen, das Bargeld muss ggf. für eigenen Unterhalt verwendet werden, … Da ist die Lösung „jeder 1/2“ deutlich handlicher. Wenn es passt, kann ja der eine das Grundstück und der andere das Bargeld nehmen. Wenn das Grundstück aber inzwischen doppelt so viel Wert ist, das Bargeld aber aufgebraucht wurde, sieht man schnell, warum man auf die Lösung mit den Bruchteilen gekommen ist.
BTW: Nur weil ich so ein böser und teuerer Erbrechts-Profi bin, rate ich trotzdem zum Gang zum Fachmann. Denn so einfach wie hier in zwei Zeilen dargestellt ist keine Nachlassgestaltung. Nur ein Fachmann der im Gespräch alle Details herausgearbeitet hat, kann zu einer wirklich sinnvollen Testamentsgestaltung raten, bei der auch nicht unbedingt Vater Staat über Gebühr bedacht wird (schon mal den Freibetrag von Ex-Frauen angeschaut?).