Warum müssen Opfer einer arglistigen Täuschung, diese selbst nachweisen?
Angenommen jemand kauft eine Eigentumswohnung und wird über Mängel am Haus nicht aufgeklärt, so daß erst nach dem Einzug die Mängel sichtbar werden z.B. Feuchtigkeit und Schimmel…was dann?
Es kommt zum Prozess, es wird auch nicht angezweifelt, daß die Feuchtigkeit und Schimmel schon lange vorher bestand.
Wieso aber würde der Verkäufer der Wohnung den Prozess gewinnen wenn er einfach behauptet von nichts gewußt zu haben, obwohl ihm die Wohnung schon lange Jahre gehört hat?
Warum müssen Opfer einer arglistigen Täuschung, diese selbst nachweisen?
Wieso sollte es anders sein? Ich verstehe die Frage nicht.
.m
Warum müssen Opfer einer arglistigen Täuschung, diese selbst
nachweisen?
Weil das Opfer auch der Kläger ist und Forderungen aufstellt.
Sogesehen ist der Beklagte das „Opfer“ einer gegen Ihn gestellten Forderung.
Wer etwas fodert, muss die Forderung begründen. So ist das nun mal in einen Rechtsstaat.
Die Beweislastumkehr gilt zum Glück nur in besonderen Fällen (in denen es zumeist auch Sinn macht).
Gruss HighQ
Danke für Deine Antwort.
Aber, wenn doch ausser Frage steht, daß das Objekt schon vor Jahren nicht in Ordnung war. Wie kann denn dann der damalige Eigentümer behaupten von nichts gewusst zu haben und damit dann auch noch Recht bekommen?
Hat man den als Eigentümer nicht auch eine Sorgfaltspflicht der sowas?
Und die Begründung ist doch, daß man vom Kaufvertrag zurücktreten will, weil dort Mängel sind, die verschwiegen wurden.
Gruß
Marion
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Hi,
Aber, wenn doch ausser Frage steht, daß das Objekt schon vor
Jahren nicht in Ordnung war. Wie kann denn dann der damalige
Eigentümer behaupten von nichts gewusst zu haben und damit
dann auch noch Recht bekommen?
Und wie soll man beweisen, etwas nicht gewußt zu haben? Die entscheidende Frage ist halt, ob der Vobesitzer den Schaden kannte. Nur dann kann der Käufer etwas erreichen. Aber die entscheidende Tatsache muß der, der Ansprüche stellt, halt auch beweisen können.
Hat man den als Eigentümer nicht auch eine Sorgfaltspflicht
der sowas?
Die selbe Frage muß sich auch der Käufer gefallen lassen. Ein Fachmann kann solche Schäden feststellen, war denn beim Kauf keiner involviert?
Und die Begründung ist doch, daß man vom Kaufvertrag
zurücktreten will, weil dort Mängel sind, die verschwiegen
wurden.
Und genau das ist die Frage: wurden die Mängel arglistig verschwiegen, war also dem Verkäufer klar, daß der Schimmel nicht nur eine Folge falschen Lüftens war?
Es ist schon erstaunlich, wie oft Menschen die größte Investition ihres Lebens tätigen und dann nicht mal das halbe oder eine Prozent der Kaufsumme für eine fachkundige Beratung haben. Es kann gut gehen…oder halt nicht.
Gruß Stefan
Hallo!
Warum müssen Opfer einer arglistigen Täuschung, diese selbst
nachweisen?
Weil die Behauptung auch falsch sein kann und es Situationen gibt, in denen der wahre Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann (sog. non liquet Situation) - irgendeine Entscheidung muss aber dann trotzdem getroffen werden und deshalb gibt es Beweislastregeln.
Gruß
Tom
Hallo!
Danke für Deine Antwort.
Aber, wenn doch ausser Frage steht, daß das Objekt schon vor
Jahren nicht in Ordnung war. Wie kann denn dann der damalige
Eigentümer behaupten von nichts gewusst zu haben und damit
dann auch noch Recht bekommen?
Weil sich daraus nicht zwangsläufig schließen lässt, dass der Verkäufer vorsätzlich gehandelt hat.
Hat man den als Eigentümer nicht auch eine Sorgfaltspflicht
der sowas?
Nein, aber der Verkäufer hat eine Gewährleistungspflicht. Die kann man aber einvernehmlich (!) ausschließen - ist sie einvernehmlich ausgeschlossen kann sich auch hinterher der Käufer nicht darauf berufen.
Und die Begründung ist doch, daß man vom Kaufvertrag
zurücktreten will, weil dort Mängel sind, die verschwiegen
wurden.
Wenn die Mängel vorliegen wurden sie objektiv gesehen verschwiegen, wäre grundsätzlich ein Gewährleistungsfall. Bei Ausschluss der Gewährleistung gibts aber halt keine. Für eine Arglist genügt aber nicht nur objektives Verschweigen, sondern man benötigt subjektives Verschweigen - also eine vorsätzliche Täuschung.
Gruß
Tom
Und genau das ist die Frage: wurden die Mängel arglistig
verschwiegen, war also dem Verkäufer klar, daß der Schimmel
nicht nur eine Folge falschen Lüftens war?Es ist schon erstaunlich, wie oft Menschen die größte
Investition ihres Lebens tätigen und dann nicht mal das halbe
oder eine Prozent der Kaufsumme für eine fachkundige Beratung
haben. Es kann gut gehen…oder halt nicht.Gruß Stefan
Hallo Stefan,
daß der Schimmel nicht nur durch das berühmte falsche Lüften entstanden ist, steht ausser Frage, da es ja Jahre vorher auch schon dazu kam und eben immer wieder…es geht ja nicht mehr darum das zu beweisen.
Aber…wieso greift in einem solchen Fall nicht die Sachmangelhaftung die es ja zum Schutz des Käufers gibt.
Wenn doch bewiesen ist, daß der Mangel einer Sache schon vor dem Verkauf vorhanden war, wieso dann noch die arglistige Täushung nachweisen?
Hat man dann nicht sowieso Recht auf Nachbesserung oder Rücktritt?
Gruß
Marion
Hi,
Aber…wieso greift in einem solchen Fall nicht die
Sachmangelhaftung die es ja zum Schutz des Käufers gibt.
Tom hat es doch erklärt: weil höchstwahscheinlich ein Gewährleistungsausschluß vereinbart wurde, d.h. diese Haftung wurde gibt es hier nicht.
Beim Verkauf gebrauchter Immobilien ist eine solche Vereinbarung absolut üblich, steht im Einklang mit dem Gesetz und ist daher auch nicht zu beanstanden.
Gruß Stefan