Hallo,
ich habe da eine kleine Frage:
Nehmen wir an Person A bekommt Antrag auf Unterlassung gem. § 1 GewSchG (B hat den Antrag gestellt), dem er wiederspricht, darauf folgt eine Verhandlung, in der die beiden Parteien A und B zusammen treffen beide ohne Anwälte B möchte diesen Antrag (Rache an A,), A wiederspricht, Richter sagt es gibt keine Beweise die gegen A vorliegen würden, deswegen bietet er einen Vergleich dem A an, A lässt sich das ganze erklären und hört sich vernünftig an stimmt zu, im nachhinein gefällt das aber A nicht, die Verhandlung war heute. Also meine Frage könnte A Wiederspruch etc. einlegen trotzdessen das er vor dem Richter zustimmte?
Vielen Dank für eure Antworten schonmal
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Xaz