Rechnung zurück halten

Hallo,

ich habe mal eine Frage.
Als Unternehmer verschickt man eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
Wir lange hat der Rechnungsempfänger Zeit diese Rechnung zu prüfen?
Kann es sein, das er am 29. Tag die Rechnung (zu recht) bemängelt und dann ein neues Zahlungsziel erhalten will?

Vielen Dank für Eure Meinung

Hallo,

Wir lange hat der Rechnungsempfänger Zeit diese Rechnung zu
prüfen?

Er kann auch ungeprüft zahlen, Prüffrist ist also unerheblich.

Kann es sein, das er am 29. Tag die Rechnung (zu recht)
bemängelt und dann ein neues Zahlungsziel erhalten will?

Zwei Fälle:
a) Es handelt sich um Fehler wie falsch ermittelte Mengen oder falsche Einheitspreise. Dann wird ein ordentlicher Kaufmann und fairer Geschäftspartner den unstrittigen Betrag bezahlen und um eine Gutschrift über den zuviel berechneten Betrag bzw. um gleichbleibende Buchung des Kürzungsbetrags bitten.
b) Die Rechnung ist z.B. falsch bzgl. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers. Dann ist eine Neuausstellung der Rechnung erforderlich.
Bei Fall a) verlängert sich m.E. das Zahlungsziel nicht, da die Leistungen erbracht, nur in einigen Teilen falsch abgerechnet wurden.
Im Fall b) wird aufgrund der Neuausstellung der Rechnung das Zahlungsziel neu angesetzt. Diesen Fehler muss sich der Rechnungsaussteller selbst zuschreiben.
Letztendlich wird sich die Kulanz des Schuldners auf die weitere Zusammenarbeit auswirken.

Gruß
Der Franke