Hallo,
mal angenommen jemand möchte kurz hinter die holländische grenze ziehen und laut deren vorschriften heißt es, man muß innerhalb von drei monaten drüben eine arbeit finden…wie verhält es sich denn, wenn man das arbeiten finanziell aber garnicht nötig hätte, da man gute unterhaltsverhältnisse hätte ?
wenn jemand 8 jahre lang verheiratet war, woran errechnet es sich dann, das der ehemann 2,5 jahre unterhalt zahlen muß ?
was ist wenn die ehefrau volle erwerbsminderungsrente erhält, hat sie dann nicht anspruch auf krankenunterhalt anstatt trennungsunterhalt ?
vielen dank im voraus
dagmar