Hallo liebe wer-weiss-was Comunity,
mich interessiert, ob und auf welcher Grundlage der Veranstalter einer Abiparty Personen rechtlich belangen kann, die Getränke an Dritte weitergegeben haben, ohne diese zu bezahlen. Des Weiteren wäre ich dankbar über Informationen darüber, welche Schritte einzuleiten sind und welche Bedingungen erfüllt sein müssen um rechtlich zu einem Erfolg zu gelangen.
Im Folgenden möchte ich einen entsprechenden Sachverhalt schildern:
Der Abijahrgang möchte mit einer Party etwas Geld erwirtschaften, um einige Wochen später den anstehenden Abiball zu finanzieren. Für ein geringes Eintrittsgeld darf jeder mitfeiern. Alle Schüler des Abijahrgangs helfen den Abend zu gestalten, sie bekommen dafür Aufgaben zugewiesen, wie das Kassieren der Eintrittsgelder, Abwaschen oder das Ausschenken von Getränken hinter der Bar.
Ein Mitglied des Jahrgangs besorgt beim örtlichen Getränkehändler Getränke auf Kommission, die auf der Party verkauft werden sollen. Alle Mitglieder des Jahrgangs dürfen für einen Pauschalbetrag wärend der Party in beliebiger Menge Getränke konsumieren. Alle anderen müssen jedes Getränke einzeln bezahlen.
Person1 arbeitet als Jahrgangsmitglied hinter der Bar und gibt Getränke an Personen aus, die jedes Getränke einzeln zahlen müssen. Er nimmt dafür jedoch absichtlich kein Geld oder zu wenig Geld.
Person2 ist Jahrgangsmitglied, hat die zehn Euro bezahlt und darf also selber beliebig viel trinken, sie bestellt daher an der Bar ein Getränk und erhält es ohne erneut dafür zu zahlen. Anschließend gibt sie das Getränk an eine dritte Person weiter, die selber das Getränk hätte zahlen müssen.
Person3 ist ebenfalls Jahrgangsmitglied und hat auch die zehn Euro bezahlt. Sie bedient sich selbstständig hinter der Bar und reicht das Getränk, wie Person2 ebenfalls an eine dritte Person weiter.
Diese drei Personen werden in den einzelnen Fällen jeweil von anderen Jahrgangsmitgliedern beobachtet, die entsprechendes bezeugen können.
Nun habe ich mittlerweile erfahren, dass das man diese drei Personen Strafrechtlich wohl nicht belangen könnte und der einzige Weg über das Zivilrecht führen würde. Zivilrechtlich Ansprüche durchzusetzen sei jedoch in diesen Fällen schwierig, heißt es.
Wie seht ihr das, kann man die Personen Strafrechtlich tatsächlich nicht belangen? Wenn nein, warum nicht? Ist das kein Diebstahl nach § 242 StGB?
Können hier Ansprüche gegenüber den drei Personen geltend gemacht werden? Wenn ja, auf welcher Grundlage ist das möglich und wer kann hier überhaupt Ansprüche geltend machen, die Veranstalterin oder derjenige, der die Getränke besorgt hat?
Ich bitte zu entschuldigen, dass die Schilderung des Sachverhalts so lang geworden ist. Ich weiß nicht, wie ich ihn kürzen könnte ohne ihn zu verfälschen.
Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich bei denen, die meinen Eintrag bis hierhin gelesen haben.
Mit freundlichem Gruß
Coldangel
