Staftat im Chat

Von: , Frage gestellt am Fr, 13. Jun 2008

Hallo:

Jemand verschickt Nachrichten mit sexuellem Inhalt im Chat an andere Chat-Teilnehmer(Teilnehmerin).
In diesem Chat gibt es die Möglichkeit/Funktion, anderen Teilnehmern Nachrichten zu schicken.
Kann solche Nachrichten mit sexuellem Inhalt strafbar sein? und wenn ja, welche Strafe droht?
Verfasser und Empfänger der Nachrichten sind Erwachsen.
Gruss
Sphinx

17 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Staftat im Chat

    Hallo,

    ist sehr dünn und hängt von der Qualität der Nachrichten ab. Mir würde allenfalls Beleidigung u.U. Drohung einfallen. Alles andere wäre mir echt zu dünn.

    Unter Umständen könnte man noch an eine zivilrechtliche Unterlassungsverfügung denken.

    Aber bei allen Maßnahmen muss die Beeiträchtigung schon massiv sein. Ein Spruch wie "Willste f..." wird da wohl nicht ausreichen.

    Das sinnvollste wäre es nach meiner Einschätzung Kontakt zum Betreiber aufzunehmen und das Verhalten des Users zu rügen.

    Hoffe es hilft was
    Viele Grüße
    Bernhard

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Staftat im Chat

      Hallo Bernhard:
      Danke für die Antwort:
      Es war so was wie ähnlich, wie der Hablsatz in deiner Antwort (... willst ...)
      Gruss
      Sphinx [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Staftat im Chat

        Ich finde ´man kann sowas auch ganz einfach, ohne hocheschätze Anwälte lösen! Tipp einfach als Antwort folgende Buchstaben ein:

        N E I N ... Vielen Dank!

        Auch höflich kann man deutlich sein.
        Wenn er (oder gar sie!?) weiter müllt dann
        schliesse ich mich an... sprech den Admin an!

        Begeb Dich nicht auf das Niveau dieser Person!

        ... Und solltest Du wieder erwartend diese Person sein... rechtlich hast Du wenig zu befürchten ... aber geh doch eifach mal mehr abends mehr aus...! Viel Erfolg!:-)

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Staftat im Chat

      Entgegen landläufiger Meinung ist sexuelle Belästigung kein
      Straftatbestand; siehe
      http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Belästigung .
      Höchstens als Beleidigung könnte man es verfolgen.
      höhstens? na dein "zitierter" link ist da eindeutig... btw, würde ich hier auch §§177, 238 und 240 StGB nicht vergessen...

      gruss


      ps: nicht einfach google und wiki lesen, dafür ist jura zu komplex

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Staftat im Chat

        Entgegen landläufiger Meinung ist sexuelle Belästigung kein
        Straftatbestand; siehe
        http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Belästigung .
        Höchstens als Beleidigung könnte man es verfolgen.
        höhstens? na dein "zitierter" link ist da eindeutig... btw,
        würde ich hier auch §§177, 238 und 240 StGB nicht vergessen...
        Nicht jede sexuelle Belästigung ist auch eine Beleidigung. Das vom Autor des Artikels gebrachte Beispiel "Willst du ficken?" ist nicht immer eine Beleidigung. Nur wenn der Schreiber den Leser damit herabsetzen wollte, wäre es eine solche. ps: nicht einfach google und wiki lesen, dafür ist jura zu
        komplex
        Wieso? Mit einem Gerechtigkeitsempfinden und google und wikipedia kommt man schon recht weit. Dass einige Gradwanderungen manchmal falsch sind oder ich Details nicht weiß, kann ich nicht vermeiden. Dazu gehören zum Beispiel die von dir weitren genannten Paragraphen.
        Dafür danke ich dir.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Staftat im Chat

          Wieso? Mit einem Gerechtigkeitsempfinden und google und
          wikipedia kommt man schon recht weit. Dass einige
          Gradwanderungen manchmal falsch sind oder ich Details nicht
          weiß, kann ich nicht vermeiden. Dazu gehören zum Beispiel die
          von dir weitren genannten Paragraphen.
          Dafür danke ich dir.
          Gerechtigkeitsempfinden hat nicht aber wirklich "gar nix" mit Recht zu tun. Gerade deswegen ist Rechtsberatung durch Leihen verboten.

          Ein grossteil deiner hier geposteten Aussagen sind falsch. Geh mal in einer Uni und nimm dir da einen Strafrechtskommentar. Dort kannst du mal was zu den oben genannten Aussagen nachlesen und versuchen zu verstehen, was die damit aussagen wollen.

          gruß

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Gerechtigkeit

            Gerechtigkeitsempfinden hat nicht aber wirklich "gar nix" mit
            Recht zu tun.
            Schon wieder so eine Demokratiefeindliche Aussage.
            Wie kommst du darauf?
            Das bestehende Rechtssystem ist grundsätzlich mit meinem Gerechtigkeitsempfinden vereinbar.
            Wieso trifft das bei dir nicht zu?
            Mich interessiert das wirklich sehr! Gerade deswegen ist Rechtsberatung durch Leihen
            verboten.
            Das ist zum Beispiel ein Punkt, der nicht mit meinem Gerechtigkeisempfinden zusammen passt.
            Ich halte die Menschen für mündig genug, um selber zu entscheiden, wer sie beraten soll. Ein grossteil deiner hier geposteten Aussagen sind falsch.
            Welche genau und aus welchen Gründen? Geh mal in einer Uni und nimm dir da einen Strafrechtskommentar.
            Hilf mir doch einfach weiter und sag mir, was genau dieses Kommentaren zuwider läuft.

            • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
              Re: Gerechtigkeit

              Gerechtigkeitsempfinden hat nicht aber wirklich "gar nix" mit
              Recht zu tun.
              Schon wieder so eine Demokratiefeindliche Aussage.
              Wie kommst du darauf?
              Das bestehende Rechtssystem ist grundsätzlich mit meinem
              Gerechtigkeitsempfinden vereinbar.
              Wieso trifft das bei dir nicht zu?
              Mich interessiert das wirklich sehr!
              weil ein jura studium dem verständnis des deutschen rechts doch erheblich weiter hilf Gerade deswegen ist Rechtsberatung durch Leihen
              verboten.
              Das ist zum Beispiel ein Punkt, der nicht mit meinem
              Gerechtigkeisempfinden zusammen passt.
              Ich halte die Menschen für mündig genug, um selber zu
              entscheiden, wer sie beraten soll.
              weil die gefahr besteht, das sie von jemand wie dir beraten werden Ein grossteil deiner hier geposteten Aussagen sind falsch.
              Welche genau und aus welchen Gründen?
              fast jede, weil sie keine Grundlage oder Anspruchsgrundlage oder Zusammenhang zum deutschen Recht hat Geh mal in einer Uni und nimm dir da einen Strafrechtskommentar.
              Hilf mir doch einfach weiter und sag mir, was genau dieses
              Kommentaren zuwider läuft.
              alles!

              das bringt aber nichts, also zurück zu thema, da ist alles gesagt



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