Inhalt einer Reparatur-Rechnung

Hallo liebe Experten,

ich habe es jetzt schon zum 3. Mal erlebt, dass eine Reparatur eines Elektrogeräts „wie durch ein Wunder“ preislich knapp unter meiner angegebenen Höchstgrenze lag.

Die Rechnung enthält dann zwar die allg. Angabe, was gemacht wurde, aber nicht, wieviel Zeit aufgewendet wurde und was die einzelnen Posten kosten. Am Ende steht da nur eine Gesamtsumme, die ich ja nun gar nicht überprüfen kann.

Kann mir jemand sagen, ob das denn so okay ist? Oder gibt es einen vorgeschriebenen Inhalt von Rechnungen, d.h. MÜSSEN Einzelposten aufgeführt sein?

Vielen Dank und Gruß
Traveller

Servus,

das ist jetzt keine Antwort auf Deine Frage, aber ein Hinweis:

Selbst wenn Du verlangst, daß die einzelnen Positionen bis hin zur Ärmelschonerabnutzung des Kontoristen aufgegliedert werden: Es wird sich immer eine Möglichkeit finden, den von Dir vorgegebenen Preis bis ins Detail gegliedert zu begründen.

Das ist nicht primär eine Rechtsfrage, sondern eine Frage der Verhandlungstechnik: Wer zuerst ne Zahl sagt, verliert.

Gang und gäbe ist es in solchen Situationen, daß der Reparaturbetriebsbetreiber sich die Chose anschaut und dann anruft: „Kostet wohl soundsoviel. Machen oder Entsorgen?“ - und dann kann der stolze Besitzer des Patienten sagen „Ja, machen!“ oder „Achnee, lieber entsorgen…“ oder auch „Ich hols wieder ab, lass man“. Für Option 3 muss man dann halt vorher drüber gesprochen haben, was das Anschauen plus KV kosten soll.

Schöne Grüße

MM

Hallo

dann sollte man die Rechnung monieren und von Beginn an sagen, dass man gern eine aufgeschlüsselte Rechnung möchte. Ich kenne das eigentlich nicht anders.

Ich würde so vorgehen, wie Martin May vorgeschlagen hat.

Solltest du an einer Verfolgung eines Falles interessiert sein, müssten sich Hinweise daraufhin finden lassen, dass der Handwerker garnicht seinen tatsächlichen Aufwand berechnet hat, sondern sich nur an deiner Grenze orientiert hat.
Damit hätte er dich um dein Vermögen getäuscht und Betrug begangen.
Außerdem wären dann natürlich zivilrechtliche Forderungen gerechtfertigt.