Wie ist es, wenn man 2008 eine Mahnung von einer Inkassofirma für eine Forderung eines Internetanbieters vom 13.03.2004 erhält?
Laut dem Schreiben sei eine Mahnung am 04.04.2004 rausgegangen.
Wie ist es, wenn man 2008 eine Mahnung von einer Inkassofirma
für eine Forderung eines Internetanbieters vom 13.03.2004
erhält?
Laut dem Schreiben sei eine Mahnung am 04.04.2004
rausgegangen.
Wenn die Mahnung nachweisbar ist, dann ist noch nix mit Verjährung
Kannst du mir dazu vieleicht die Rechtslage genauer beschreiben? Ich kenne mich da zwar nicht aus, kann mir aber nicht vorstellen, dass man nach 3 Wochen eine Mahnung schreiben kann, um dann nach 4 Jahren den Betrag plötzlich zu fordern
Vielen Dank im Voraus
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Wie ist es, wenn man 2008 eine Mahnung von einer Inkassofirma
für eine Forderung eines Internetanbieters vom 13.03.2004
erhält?
Laut dem Schreiben sei eine Mahnung am 04.04.2004
rausgegangen.
Wenn die Mahnung nachweisbar ist, dann ist noch nix mit
Verjährung
Liegt hier eine Verjährung vor?
Vielen Dank im Voraus
Der Kater
Danke für die schnelle Antwort !
Kannst du mir dazu vieleicht die Rechtslage genauer
beschreiben? Ich kenne mich da zwar nicht aus, kann mir aber
nicht vorstellen,
ich kann mir auch manches nicht vorstellen
dass man nach 3 Wochen eine Mahnung
die Mahnung wurde 9 Monate nachder ursprünglichen Forderung geschrieben und hemmt damit die Verjährung
schreiben kann, um dann nach 4 Jahren den Betrag plötzlich zu
fordern
diese Mahnung bzw. explizite Zahlungsaufforderung hemmt die Verjährung auch wieder…
Aber die Erste Mahnung wurde keine 9 Monate nach der Forderung geschrieben. Vom 13.03.2004 bid zum 04.04.2004 ist es ein knapper Monat. Hemmt diese Mahnung die Verjärung trotzdem ?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
diese Mahnung bzw. explizite Zahlungsaufforderung hemmt die
Verjährung auch wieder…
Wo steht das eigentlich?
Willst du damit unterschwellig ausdrücken, dass sie es (deiner Meinung nach) nicht tut? Dann würden andere und ich was daraus lernen können wenn du das einfach auch mal so hinschreiben würdest.
Ich glaub er will mit dieser Klugscheisserei eigentlich nur
den Kater in seine Schranken weisen, der Ihm mal wieder auf
den Sack geht…
Hallo, HighQ,
eine solche Replik von jemandem, der als MOD tätig ist?
Da sind bei anderen P. schon Beiträge mit „schwächeren“ Aussagen gelöscht worden.
Gruß:
Manni
Ich glaub er will mit dieser Klugscheisserei eigentlich nur
den Kater in seine Schranken weisen, der Ihm mal wieder auf
den Sack geht…
Mag sein…
Nur weiß ich nun immer noch nicht, ob eine Mahnung eine Verjährung hemmt. Ich denke nein aber der Antwort, dass sie es tut wurde hier nicht entsprechend widersprochen. Schlimmer noch: es wurde geantwortet, aber ohne Gegenrede. Das lässt eine Zustimmung vermuten.
Deswegen sind so kurz angebundene Antworten wenig hilfreich. Und IMHO grade hier im Brett nicht angebracht wo sehr viele immer auf genaue Ausdrucksweise der Anderen achten und nicht müßig werden darauf rumzureiten.
Ich glaub er will mit dieser Klugscheisserei eigentlich nur
den Kater in seine Schranken weisen, der Ihm mal wieder auf
den Sack geht…
Das ist aber eigenartig, dass du glaubst weil ich bereits *vor* deinem Eintrag deutlich gesagt habe, dass dem nicht so ist. Ich habe keine Regel gefunden, nach der durch eine Mahnung die Verjährung gehemmt wird, also habe ich aus echtem Interess die Frage gestellt, wo das stehen soll. Ganz einfach.
Ich wollte nichts Hilfreiches schreiben, sondern mich selbst informieren.
Ich habe gestern oder vorgestern hier im Brett gelesen, dass eine Mahnung die Verjährung hemmen soll. Das habe ich mir schwer vorstellen können, also habe ich in meinem BGB geblättert und eine solche Regel nicht gefunden, weswegen ich dann nachgefragt habe, wo das denn stehen soll. Da ich darauf bislang keine Antwort erhalten habe, würde ich mich nun langsam - aber ohne Garantie - darauf festlegen wollen, dass die Aussage nicht stimmt.
Die allgemeinen Hemmungstatbestände stehen in §§ 204 ff. Wenn man sich insbesondere § 204 BGB ansieht, dann sind es eigentlich immer prozessuale oder andere amtliche Handlungen, die zur Hemmung führen. In Nr. 3 steht sogar ausdrücklich die Zustellung eines Mahnbescheides, was ja nun sozusagen „mehr“ ist als eine bloße Mahnung. Eine normale Mahnung würde meines Erachtens nicht zu den ganzen anderen Hemmungstatbeständen passen.
Daszu vielleicht noch die folgende Überlegung: Die Hemmungstatbestände jedenfalls in § 204 BGB haben alle etwas von „Jetzt wird die Sache angegangen und endgültig geklärt“, z.B. Klageerhebung. Wenn man die Verjährung einfach dadurch hemmen könnte, dass man einmal pro Jahr einen netten Brief schreibt, wäre das doch wohl eher zu wenig.
Vielleicht bekomme ich ja noch Antwort auf die Frage, wo das mit der Mahnung besteht. Darum weiter: ohne Garantie.
also habe ich aus echtem
Interess die Frage gestellt, wo das stehen soll. Ganz einfach.
offenbar verleitet deine manchmal etwas knappe Ausdrucksweise nicht nur mich hin und wieder zu Fehlinterpretationen über das von dir gesagte. Der eine oder andere ergänzende Halbsatz würde für Aussenstehende die Sache oft klarer erscheinen lassen.
Ja, ich werde mal darauf achten. Ich finde ja, es gibt in Rechtsfragen und -diskussionen und auch in anwaltlichen Schreiben pp. zu viel Gefasel. Aber zwischen dem einen und dem anderen Extrem gibt es sicher noch so was wie die goldene Mitte.
ist eine außergerichtliche Mahnung kein Hemmungsgrund. Auch ich bin dieser Auffassung. Nach meiner Meinung dürfte die Angelegenheit somit verjährt sein. Dies würde ich dem Inkassobüro auch so schreiben.
Meines Wissens tritt eine außergerichtliche Hemmung nur bei Teilzahlungsvereinbarung bzw. geleisteter Teilzahlung ein.
Ich darf dazu anmerken: Man sollte auch zwischen den Zeilen lesen - etwas was nicht drinnen steht und doch drinnen steht ist oft viel stärker als einfach etwas hinzuschreiben.