Nebenkosten

Hallo, ich wende mich an die Experten in Sachen Mietrecht!
Vor knapp 2 Monaten bin ich umgezogen. Jetzt habe ich von meinem Vormieter erfahren, daß mein Vermieter bisher (d.h. die letzten 3 Jahre) keine Abrechnung der Betriebskosten getätigt hat. Die Nebenkosten, die ich monatlich zur Kaltmiete bezahle betragen nur 150,-- . Aus diesem Grund haben sich die Mieter wohl vorher auch nie beschwert. Bei der Wohnungsübergabe wurden auch keine Heizungs- und Wasseruhrenstände abgelesen.
Wenn jetzt der Vermieter jetzt doch auf die Idee kommt, die Nebenkosten zu erhöhen (z.B. wg. erhöhter Heizungskosten), kann er doch in diesem Jahr, wo die Mieter gewechselt haben, mir die
Mehrkosten ja gar nicht eindeutig zuordnen. Kann der Vermieter denn für dieses Jahr bei mir Nebenkosten nachfordern?
Mir ist auch einfach die Tatsache suspekt, daß überhaupt keien Abrechnung vorgelegt wird. Dann kann man besser den Vertrag doch gleich auf Warmmiete umstellen …

Danke Euch für Eure Infos,

Michael

Hallo, ich wende mich an die Experten in Sachen Mietrecht!
Vor knapp 2 Monaten bin ich umgezogen. Jetzt habe ich von
meinem Vormieter erfahren, daß mein Vermieter bisher (d.h. die
letzten 3 Jahre) keine Abrechnung der Betriebskosten getätigt
hat. Die Nebenkosten, die ich monatlich zur Kaltmiete bezahle
betragen nur 150,-- . Aus diesem Grund haben sich die Mieter
wohl vorher auch nie beschwert. Bei der Wohnungsübergabe
wurden auch keine Heizungs- und Wasseruhrenstände abgelesen.
Wenn jetzt der Vermieter jetzt doch auf die Idee kommt, die
Nebenkosten zu erhöhen (z.B. wg. erhöhter Heizungskosten),
kann er doch in diesem Jahr, wo die Mieter gewechselt haben,
mir die
Mehrkosten ja gar nicht eindeutig zuordnen. Kann der Vermieter
denn für dieses Jahr bei mir Nebenkosten nachfordern?
Mir ist auch einfach die Tatsache suspekt, daß überhaupt keien
Abrechnung vorgelegt wird. Dann kann man besser den Vertrag
doch gleich auf Warmmiete umstellen …

So einen Vermieter hatte ich auch mal, auch bei mir ging es nur um kleine Beträge.
Ließ dooch mal in deinem Vertrag nach, bis wann die Nebenkostenabrechnung zu erfolgen hat. Wenn du sie dann nicht hast, erinnere den Vermieter daran (Einschreiben mit Rückschein) und drohe an die Vorauszahlung der Nebenkosten zu mindern (oder einzustellen), da du ein Recht auf eine KORREKTE Abrechnung hast. Wenn darauf nichts geschieht, entsprechend der Ankündigung verfahren.
Aber Vorsicht: Das Geld nicht einfach ausgeben, da der Vermieter es nach der korrekten Abrechnung einfordern kann!
Am besten ist es aber zum Mieterschutzverein zu gehen, die kennen solche Fälle und prüfen dann auch gleich deine Abrechnung und deinen Vertrag. Es gibt nämlich Formulierungen in Verträgen, nach denen man gar keine Nebenkosten zahlen müßte.

Cu Rene

Hallo Michael,

dein Vermieter verhält sich pflichtwidrig, wenn er nicht einmal im Jahr eine nach korrekten Daten berechnete und anhand von Unterlagen zu belegende Nebenkostenabrechnung vorlegt. Was dieses Jahr anbetrifft, so kann der Vermieter, wenn es zu einer Erhöhung kommen sollte, eventuelle Nachforderungen für den Zeitraum, in welchem du die Wohnung bewohnst, an dich stellen. Was davor war, geht nur den Vormieter und den Vermieter etwas an.
Gruß, bebro

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Hallo Bebro,
Danke für Deine Antwort! Doch wie sieht das mit der Nachforderung konkret aus. Normalerweise werden die Zähler doch irgendwann im Sommer abgelesen, wenn die Heizperiode zuende ist oder bevor sie beginnt. Nun, als ich einzog, war schon ein erheblicher Verbrauch zu sehen (ich meine konkret diese Verdunstungsanzeigen an den Heizkörpern) Wie will der Vermieter das auseinanderbröseln, was der Vormieter verbrauchte und was ich verbraucht habe.
Oder anders, kann ich mich weigern, Nachforderungen zu begleichen, wenn diese nicht eindeutig durch den Vermieter belegbar sind, oder darf er einfach die gesamten Wasser- und Heizkosten des Jahres durch 12 teilen und anteilig mir aufbürden?

Gruß,

Michael

Hallo Michael,

dein Vermieter verhält sich pflichtwidrig, wenn er nicht
einmal im Jahr eine nach korrekten Daten berechnete und anhand
von Unterlagen zu belegende Nebenkostenabrechnung vorlegt. Was
dieses Jahr anbetrifft, so kann der Vermieter, wenn es zu
einer Erhöhung kommen sollte, eventuelle Nachforderungen für
den Zeitraum, in welchem du die Wohnung bewohnst, an dich
stellen. Was davor war, geht nur den Vormieter und den
Vermieter etwas an.
Gruß, bebro