Hi Bee,
Irrtum über verkehrswesentlich Eigenschaften ist aber kein
Irrtum in der Qualität… oder irre ich hier?
nein, qualität (auch wenn sehr schwammig der begriff) nicht!
Okay… Danke…
Das wäre beispielsweise… die Hitler-Tagebücher waren
Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften…
Es wurde also was ganz anderes verkauft, als es eigentlich
war…
nein, das waren auch keine verkehrswesentlichen eigenschaften,
es war einfach betrug und deswegen nichtig, nicht nichtig weil
irgendwas nicht damit stimmt (inhaltlich).
Also in meinem Lehrbuch steht, dass Fälschungen… wenn sie als Orginal verkauft werden… einen Mangel an verkehrswesentlichen Eigenschaften besitzen.
Insofern habe ich die Hitlertagebücher genommen, da sie für mich eine Fälschung waren…
In erster Linie. Der Betrug kommt an Zweiter stelle, dafür ist er ja dann auch gebuchtet worden.
Ist es so besser? 
Und dennoch berechtigt dieser Tatbestand doch eigentlich einen
Widerruf seiner Willenserklärung, oder?
auch nein,
Bezog sich mehr auf meine Aussage 
Also der Tatbestand des Mangels von verkehrserheblichen Eigenschaften. 
wenn du sagen wir im otto katalog einen fernseher
kaufst und da steht alles dazu drann und du bestellst den für
1000,- dm und danach faellt dir ein, ein kumple habe mal
gesagt, die marke xyz soll scheisse sein, ist das nicht
verkehrswesentlich (qualitäten…).
Klar… ist ja ähnlich wie mit dem Hochzeitsgeschenk und der geplatzten Hochzeit 
anders, wenn z.b. der videotet am gerät fehlt, er doch mehr
strom frisst und und und
Das sind verkehrswesentliche Eigenschaften… da sie den Kauf dieses Gerätes erheblich begünstigt haben…
ich gehe davon aus, das die käuferin ein technisches gerät
gekauft hat, was im endeffekt für den preis nicht qualitativ
überzeugend ist, wie schon gesagt, ist das aber pech des
kaeufers.
Wenn dies so wäre, dann ja…
Es könnte aber eben auch dieses falsche Bild sein…
und da habe ich gehört, dass ältere Leute ein Faible für haben 
In diesem Sinne…
Marco