Warenbestellung im Geschäft = Kaufzwang?

Von: , Frage gestellt am Di, 12. Dez 2000

Hallo Zusammen,

meine mutter hat vor kurzem im geschäft einen artikel per katalog bestellt lassen (der artikel war vergriffen). sie hat auch schon eine anzahlung geleistet. der preis für den artikel ist allerdings so niedrig, dass ich die befürchtung habe, dass die qualität zu wünschen lässt und meine mutter kannte sich mit der materie leider nicht so gut aus. ich werden die ware nun die tage gemeinsam mit ihr abholen. jetzt die frage: wenn sich meine befürchtung bestätigt, sind wir dann trotzdem zum kauf verpflichtet? bekommen wir im zweifelsfalle unsere anzahlung wieder?

gespannter gruß
Yasmin

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 30 Minuten 1 hilfreich
    Re: Warenbestellung im Geschäft = Kaufzwang?

    Hallo Yasmin,

    Kaufzwang und ... sind wir dann trotzdem zum kauf verpflichtet?

    Diese Frage stellt sich nicht, denn Deine Mutter hat längst gekauft. Man wird sich auch nicht auf Irrtum, Verkäufer hat da was falsch verstanden oder war doch nur zu Ansicht berufen können, denn es wurde ja sogar eine Anzahlung geleistet.

    So bleibt Euch nur, auf das Entgegenkommen des Verkäufers zu hoffen, wenn statt des bestellten Artikels ein anderes, besser gefallendes Produkt gewählt wird. Du müßtest den Verkäufer schon sehr verträumt ansehen, damit er die Anzahlung wieder herausrückt, die bestellte Ware behält und die Sache vergißt.

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach 35 Minuten hilfreich
      Re^2: Warenbestellung im Geschäft = Kaufzwang?

      Hallo ...

      muss aber nicht oftmals eine Anzahlung geleistet werden, damit der Artikel überhaupt bestellt wird?

      Und wäre hier möglicherweise ein Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften dankbar?

      Danke

      Marco

      • Antwort von nach 43 Minuten hilfreich
        Re^3: Warenbestellung im Geschäft = Kaufzwang?

        Hallo Marco,

        Wolfgang Dreyer hat schon recht. Ein Irrtum über die Qualität des bestellten Artikels berechtigt leider nicht zur Anfechtung des Kaufvertrages. Blind gekauft ist halt ein Risiko des Käufers.

        Aber vielleicht lässt der Verkäufer ja mit sich reden, wenn Ihr ein höherwertiges Produkt für einen angemessen höheren Preis abnehmt. Ein Versuch ist es wert. :-)

        gruß, bebro [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
          Re^4: Warenbestellung im Geschäft = Kaufzwang?


          Hallo Marco,

          Wolfgang Dreyer hat schon recht. Ein Irrtum über die Qualität
          des bestellten Artikels berechtigt leider nicht zur Anfechtung
          des Kaufvertrages. Blind gekauft ist halt ein Risiko des
          Käufers.

          Aber vielleicht lässt der Verkäufer ja mit sich reden, wenn
          Ihr ein höherwertiges Produkt für einen angemessen höheren
          Preis abnehmt. Ein Versuch ist es wert. :-)

          gruß, bebro

          Irrtum über verkehrswesentlich Eigenschaften ist aber kein Irrtum in der Qualität.... oder irre ich hier?

          Das wäre beispielsweise..... die Hitler-Tagebücher waren Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften....

          Es wurde also was ganz anderes verkauft, als es eigentlich war...

          Und dennoch berechtigt dieser Tatbestand doch eigentlich einen Widerruf seiner Willenserklärung, oder?

          Dake

          Marco

          • Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
            Re^5: Warenbestellung im Geschäft = Kaufzwang?

            hi marco,




            Irrtum über verkehrswesentlich Eigenschaften ist aber kein
            Irrtum in der Qualität.... oder irre ich hier?
            nein, qualität (auch wenn sehr schwammig der begriff) nicht!




            Das wäre beispielsweise..... die Hitler-Tagebücher waren
            Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften....

            Es wurde also was ganz anderes verkauft, als es eigentlich
            war...
            nein, das waren auch keine verkehrswesentlichen eigenschaften, es war einfach betrug und deswegen nichtig, nicht nichtig weil irgendwas nicht damit stimmt (inhaltlich).





            Und dennoch berechtigt dieser Tatbestand doch eigentlich einen
            Widerruf seiner Willenserklärung, oder?
            auch nein, wenn du sagen wir im otto katalog einen fernseher kaufst und da steht alles dazu drann und du bestellst den für 1000,- dm und danach faellt dir ein, ein kumple habe mal gesagt, die marke xyz soll scheisse sein, ist das nicht verkehrswesentlich (qualitäten...).
            anders, wenn z.b. der videotet am gerät fehlt, er doch mehr strom frisst und und und

            ich gehe davon aus, das die käuferin ein technisches gerät gekauft hat, was im endeffekt für den preis nicht qualitativ überzeugend ist, wie schon gesagt, ist das aber pech des kaeufers.








            Dake

            Marco

            • Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
              Re^6: Warenbestellung im Geschäft = Kaufzwang?

              Hi Bee, Irrtum über verkehrswesentlich Eigenschaften ist aber kein
              Irrtum in der Qualität.... oder irre ich hier?
              nein, qualität (auch wenn sehr schwammig der begriff) nicht!
              Okay... Danke... Das wäre beispielsweise..... die Hitler-Tagebücher waren
              Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften....
              Es wurde also was ganz anderes verkauft, als es eigentlich
              war...
              nein, das waren auch keine verkehrswesentlichen eigenschaften,
              es war einfach betrug und deswegen nichtig, nicht nichtig weil
              irgendwas nicht damit stimmt (inhaltlich).
              Also in meinem Lehrbuch steht, dass Fälschungen.... wenn sie als Orginal verkauft werden.... einen Mangel an verkehrswesentlichen Eigenschaften besitzen.
              Insofern habe ich die Hitlertagebücher genommen, da sie für mich eine Fälschung waren....
              In erster Linie. Der Betrug kommt an Zweiter stelle, dafür ist er ja dann auch gebuchtet worden.
              Ist es so besser? ;-) Und dennoch berechtigt dieser Tatbestand doch eigentlich einen
              Widerruf seiner Willenserklärung, oder?
              auch nein,
              Bezog sich mehr auf meine Aussage ;-)
              Also der Tatbestand des Mangels von verkehrserheblichen Eigenschaften. ;-) wenn du sagen wir im otto katalog einen fernseher
              kaufst und da steht alles dazu drann und du bestellst den für
              1000,- dm und danach faellt dir ein, ein kumple habe mal
              gesagt, die marke xyz soll scheisse sein, ist das nicht
              verkehrswesentlich (qualitäten...).
              Klar..... ist ja ähnlich wie mit dem Hochzeitsgeschenk und der geplatzten Hochzeit ;-) anders, wenn z.b. der videotet am gerät fehlt, er doch mehr
              strom frisst und und und
              Das sind verkehrswesentliche Eigenschaften.... da sie den Kauf dieses Gerätes erheblich begünstigt haben.... ich gehe davon aus, das die käuferin ein technisches gerät
              gekauft hat, was im endeffekt für den preis nicht qualitativ
              überzeugend ist, wie schon gesagt, ist das aber pech des
              kaeufers.
              Wenn dies so wäre, dann ja...

              Es könnte aber eben auch dieses falsche Bild sein...

              und da habe ich gehört, dass ältere Leute ein Faible für haben ;-)

              In diesem Sinne..

              Marco

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re^6: Warenbestellung im Geschäft = Kaufzwang?

              auch nein, wenn du sagen wir im otto katalog einen fernseher
              kaufst und da steht alles dazu drann und du bestellst den für
              1000,- dm und danach faellt dir ein, ein kumple habe mal
              gesagt, die marke xyz soll scheisse sein, ist das nicht
              verkehrswesentlich (qualitäten...).
              Ist es bei den Versanhändlern aber eh nicht, da man hier immer das Umtauschrecht von 14 Tagen unabhängig von Schäden oder sonstigem hat.

              Grüße

              HomerJ

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re^7: Warenbestellung im Geschäft = Kaufzwang?

              das "rückgaberecht" der versandhaeuser und diverser läden ist freiwillig von denen und du hast KEINERLEI rechtsanspruch drauf!


              shob [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re^8: Warenbestellung im Geschäft = Kaufzwang?

              Und ich dachte, es hätte da Mitte des Jahres ein neues Gesetz gegeben, die bei Käufen per Internet oder Telefon genau dies regelt. Soweit ich mich entsinne wurde dabei gleich festgelegt, daß der Verkäufer ab einem Warenwert von 40 € für die Kosten des Rücktransports aufzukommen hat. Kann mich da zwar auch täuschen, aber warum soll man die Kosten der Rücksendung gesetzlich regeln, wenn diese selbst nicht gesetzlich geregelt ist?
              Sollte es so sein, wäre es nett, wenn du mir da dementsprechend weiterhelfen könntest (würde nämlich gerne im Laufe des nächsten Jahres einen kleinen Online-Hadel aufmachen). Mit bestem Dank und vielen Grüßen

              HomerJ



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