Das RABATT-Gesetzt fällt.. was heißt das

Von: , Frage gestellt am Di, 12. Dez 2000

für mich als Gesetztesanwender?
(Quellen)?

DANKE

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 54 Minuten hilfreich
    Re: Das RABATT-Gesetzt fällt.. was heißt das

    für mich als Gesetztesanwender?
    (Quellen)?
    Rabattgesetz fällt ;-)

    Nachzulesen im Rabattgesetz

    2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der Wirtschaft
    Erster Teil: Zugabewesen ( Zugabeverordnung)
    vom 9.März 1932 ( RGBl I S. 121)

    Näheres im Bundesgesetzblatt III 43-4-1

    Grob gesagt, wenn du zu deinem Autohändler um die Ecke gegangen bist und du hast ihm gesagt, du entscheidest dich zwischen dem Stern und dem Pferd aus Stuttgart.
    Und er wäre der Besitzer im Stern-Autohaus.
    Jetzt sagt er dir: Okay... sie kaufen meinen Stern und dafür bekommen sie die Klimaanlage und die Winterreifen umsonst dazu.

    Dann war das nicht erlaubt.

    Gut, wo kein Kläger, da kein Richter....
    Hätte der Besitzer von dem Pferd-Autohaus aber mitbekommen, dass du deswegen das Stern-Auto gekauft hast, hätte er den Stern-Autohausbesitzer verklagen und abmahnen können.

    Jetzt kann er das nicht mehr...

    also freu dich auf muntere Zugaben ;-)

    Und nutze es... aber nicht aus ;-)

    Marco

    • Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
      Re^2: Das RABATT-Gesetzt fällt.. was heißt das

      Toll!
      Dann nehm ich : das Pferd den Stern und Das Haus gelich mit..
      Danke!
      Nun hats der Unternehmer aber schwer, Ihm wird durchaus viel vorgelogen...

      • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
        Re^3: Das RABATT-Gesetzt fällt.. was heißt das

        Toll!
        Dann nehm ich : das Pferd den Stern und Das Haus gelich mit..
        Danke!
        Nun hats der Unternehmer aber schwer, Ihm wird durchaus viel
        vorgelogen...
        Tja.... damit muss er leben.... entweder er will dich, oder er will es nicht... es liegt an ihm..... ;-)

        Gruß
        Marco

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