Lärmbelästigung durch Mieter

Hallo,
meine Eltern wohnen in einem Achtfamilienhaus und sind langsam mit den Nerven am Ende. Vor einiger Zeit wurde eine Wohnung frei, dort zog dann eine Familie mit drei Kindern ein. Eigentlich eine recht umgängliche Familie, doch Gastfreundschaft geht ihnen über alles. So ist es mitlerweile üblich, dass sich dort zwei-drei-mal pro Woche Besuch einfindet und die schon vorhandene Kinderschar erheblich aufstockt. Der Geräuschpegel ähnelt dann in etwa dem einer gut besuchten Turnhalle. Das geht Stundenlang, kann morgens anfangen und gegen Mitternacht aufhören, Ruhezeiten stören da nicht. Gespräche mit dem Mieter sind erfolglos, da er der Meinung ist, er könne seinem Besuch nichts verbieten. Der Vermieter reagiert auch nicht. Mitlerweile spielen andere langjährige Mieter bereits mit dem Gedanken umzuziehen, wegen dem Lärm. Das kann aber doch keine Lösung sein. Muss das wirklich so hingenommen werden? Ist jeder Lärm, mit ausnahme in den Ruhezeiten hinzunehmen oder gilt auch hier eine Zimmerlautstärke? Kann man den Vermieter evtl. mit einer Mietminderung bewegen etwas zu tun? Wenn ja, wieviel kann man kürzen? Was soll man sonst noch tun?

Danke für Eure Antworten
Merit

Hallo,

Auszug aus dem Mieterlexikon des Mieterbundes:

Übermäßiger Kinderlärm - 10% Minderung

Das gleiche gilt für übermäßigen Lärm in den Ruhezeiten.

Aber: Bei erheblichem Lärm aus einer Nachbarwohung unabhängig vom Kinderlärm wurden auch schon bis 50% zugesprochen. Vorallem, wenn es bis in die Nacht hinein geht.

Gruß
roland

Übermäßiger Kinderlärm - 10% Minderung

Allerdings ist hierbei übermäßig abhängig vom ‚normalen‘ und damit hinzunehmenden Kinderlärm. Und dieser liegt, auch in Urteilen vielfach vermerkt, deutlich über dem normalen Geräuschaufkommen. Und das ist ja vielen schon zuviel :wink:

HomerJ

Hallo,

schau einmal bei Streit um drei, die haben vergleichende Urteile,
wenn jetzt der Link noch geht

http://www.zdf.de/streitumdrei

cu Jürgen