schnelles wanted!

Von: , Frage gestellt am Do, 14. Dez 2000

hallo.

es geht um krankenkasse:
ich war vor arbeitsbeginn in einer krankenkasse (logisch).
mein arbeitgeber meldete mich dann um (weil alle angestellten in dieser bestimmten kk waren). nun habe ich vor einiger zeit gekündigt (noch in der probezeit) und habe ihn schriftlich in der kündigung gebeten, mich bei der kk abzumelden. wie sich jetzt herausstellte, hat er das nicht gemacht und nun bin ich sozusagen in zwei kk. ich weiss auch, dass man das nicht sein darf!
meine frage ist nun: wenn man selbst kündigt (während der probezeit), ist dann der arbeitgeber verpflichtet, mich bei der krankenkasse wieder abzumelden??????

für eine schnelle antwort ein dankeschön im voraus.

pitti

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 37 Minuten hilfreich
    naive Antwort

    Hi,
    vielleicht ist meine Antwort etwas naiv:
    Aber hast du schon mal mit deinem/deiner SachbearbeiterIn bei den beiden KKs telefoniert? Vielleicht löst sich dann alles ziemlich unbürokratisch auf.
    Für die Zukunft: Selbst wenn eigentlich dein Arbeitgeber dich an- und ummelden sollte, ein Telefonanruf kostet nicht viel...
    Ciao Rossi

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: schnelles wanted!

    Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses meldet der AG den Beschäftigten bei einer Krankenkasse an. In aller Regel ist das die KK, bei der der AN auch bisher versichert war.

    Endet das Arbeitsverhältnis - egal weshalb - meldet der AG den Beschäftigten wieder ab. Das macht er schon aus eigenem Interesse, denn sonst will die KK weiter Sozialversicherungsbeiträge von ihm haben.

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: schnelles wanted!

      dann ist dieser arbeitgeber ja noch blöder als ich dachte.
      haha

      pitti [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
        Moment.....

        nur um da was klarzustellen!

        Der Arbeitgeber meldet dich NICHT bei der Krankenkasse ab! Er meldet der Krankenkasse, daß du nicht mehr bei ihm arbeitest und dies wird er mit Sicherheit getan haben!

        Du bist aber weiterhin über diese Krankenkasse versichert bis DU dort gekündigt hast, denn du entscheidest bei welcher Krankenkasse du bist nicht der Arbeitgeber!!!

        Das heißt, das du der KRankenkasse mitteilen mußt (meistens fragen die auch selbst nach) wo du arbeitest bzw. wer für die Krankenversicherung aufkommt!

        Wenn du dich nun ZUSÄTZLICH bei einer zweiten angemeldet hast hast DU die Arschkarte und solltest dich schnellstens um die Auflösung eines Vertrages bemühen denn sonst wirds für DICH teuer!!!!

        Bernd

  3. Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
    Selbst kündigen

    Huhu! es geht um krankenkasse:
    ich war vor arbeitsbeginn in einer krankenkasse (logisch).
    mein arbeitgeber meldete mich dann um (weil alle angestellten
    in dieser bestimmten kk waren). nun habe ich vor einiger zeit
    gekündigt (noch in der probezeit) und habe ihn schriftlich in
    der kündigung gebeten, mich bei der kk abzumelden. wie sich
    jetzt herausstellte, hat er das nicht gemacht und nun bin ich
    sozusagen in zwei kk. ich weiss auch, dass man das nicht sein
    darf!
    OK - bevor Du Deinen Ex-Arbeitgeber mit Steinen bewirfst...
    Er hat eine Frist von sechs Wohen, um Dich bei der KK abzumelden.

    Wenn Du natürlich zum Ende eines Monat wechselst (auch die Krankenversicherung), dann ist es schon ratsam, die alte Krankenversicherung selbst zu kündigen. Woher soll sie es sonst wissen - wie gesagt: 6 Wochen! meine frage ist nun: wenn man selbst kündigt (während der
    probezeit), ist dann der arbeitgeber verpflichtet, mich bei
    der krankenkasse wieder abzumelden??????
    Ja, ist er - ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob Du nicht selbst die Krankenversicherung kündigen musst (bin mir aber fast sicher, dass dem so ist - zumindest wurden in den mir bekannten Fällen die Arbeitnehmer von der neuen Versicherung darauf hingewiesen (zumindest meistens), dass der Vertrag nur gültig sei, wenn sie den alten Vertrag fristgerecht gekündigt haben).

    Gruß
    Guido

    • Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
      fast gleichzeitig ;o))

      waren unsere Antworten, aber nötig denn Wolfgangs Aussagen waren wohl etwas irreführend... Huhu! es geht um krankenkasse:
      ich war vor arbeitsbeginn in einer krankenkasse (logisch).
      mein arbeitgeber meldete mich dann um (weil alle angestellten
      in dieser bestimmten kk waren). nun habe ich vor einiger zeit
      gekündigt (noch in der probezeit) und habe ihn schriftlich in
      der kündigung gebeten, mich bei der kk abzumelden.
      Tja...dummer Weise aber nur abmelden nicht kündigen GROßER Unterschied!! OK - bevor Du Deinen Ex-Arbeitgeber mit Steinen bewirfst...
      Er hat eine Frist von sechs Wohen, um Dich bei der KK
      abzumelden.

      Wenn Du natürlich zum Ende eines Monat wechselst (auch die
      Krankenversicherung), dann ist es schon ratsam, die alte
      Krankenversicherung selbst zu kündigen. Woher soll sie es
      sonst wissen - wie gesagt: 6 Wochen! meine frage ist nun: wenn man selbst kündigt (während der
      probezeit), ist dann der arbeitgeber verpflichtet, mich bei
      der krankenkasse wieder abzumelden??????
      Ja, ist er - ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob Du nicht
      selbst die Krankenversicherung kündigen musst (bin mir aber
      fast sicher, dass dem so ist - zumindest wurden in den mir
      bekannten Fällen die Arbeitnehmer von der neuen Versicherung
      darauf hingewiesen (zumindest meistens), dass der Vertrag nur
      gültig sei, wenn sie den alten Vertrag fristgerecht gekündigt
      haben).
      Der Arbeitgeber DARF gar nicht die KV kündigen denn der Arbeitnehmer such sich die KK ja selbst aus, gelle.....

      Bernd

  4. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: schnelles wanted!

    Hallo,

    mal ein anderer Ansatz. Nach Abmeldung deines Arbeitsgebers (alt) und ohne Meldung eines anderen Arbeitsgebers bist du für die bisherige Krankenkasse nicht mehr gesetzlich krankenversichert. Daher wird man in der nächsten Zeit auf dich zukommen, um dich zu einer freiwilligen Krankenversicherung zu bewegen. Wenn du diesem Angebot nicht nachkommst, erlischt deine Mitgliedschaft in der alten KK. Besser wäre natürlich schon gewesen, zu kündigen. Dies mußt du nach meinem Kenntnisstand normalerweise bei jeder KK außer der AOK tun. Nur bei der AOK erlischt die Mitgliedschaft mit Änderung des Beschäftigungsverhältnisses. Also Job, Arbeitslos, neuer Job sind bei denen 3 Mitgleidschaften hintereinander.

    Viele Grüße, schönen Sonntag

    HomerJ

  5. Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
    Re: schnelles wanted!

    Hallo, ich war vor arbeitsbeginn in einer krankenkasse (logisch).
    mein arbeitgeber meldete mich dann um (weil alle angestellten
    in dieser bestimmten kk waren).
    Hatte der AG gesagt, das muss sein?
    Nur Du allein bestimmst, in welcher KK du sein willst. Der AG kann dich bestenfalls bitten, eine bestimmte KK zu nehmen. Ansonsten darf er dir da nicht reinreden!
    (Natuerlich ist es fuer den AG einfacher, moeglichst wenige KKs zu "verwalten")

    Gruss, Niels

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