Antwort von
nach 17 Stunden
hilfreich
fast gleichzeitig ;o))
waren unsere Antworten, aber nötig denn Wolfgangs Aussagen waren wohl etwas irreführend...
Huhu!
es geht um krankenkasse:
ich war vor arbeitsbeginn in einer krankenkasse (logisch).
mein arbeitgeber meldete mich dann um (weil alle angestellten
in dieser bestimmten kk waren). nun habe ich vor einiger zeit
gekündigt (noch in der probezeit) und habe ihn schriftlich in
der kündigung gebeten, mich bei der kk abzumelden.
Tja...dummer Weise aber nur abmelden nicht kündigen GROßER Unterschied!!
OK - bevor Du Deinen Ex-Arbeitgeber mit Steinen bewirfst...
Er hat eine Frist von sechs Wohen, um Dich bei der KK
abzumelden.
Wenn Du natürlich zum Ende eines Monat wechselst (auch die
Krankenversicherung), dann ist es schon ratsam, die alte
Krankenversicherung selbst zu kündigen. Woher soll sie es
sonst wissen - wie gesagt: 6 Wochen!
meine frage ist nun: wenn man selbst kündigt (während der
probezeit), ist dann der arbeitgeber verpflichtet, mich bei
der krankenkasse wieder abzumelden??????
Ja, ist er - ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob Du nicht
selbst die Krankenversicherung kündigen musst (bin mir aber
fast sicher, dass dem so ist - zumindest wurden in den mir
bekannten Fällen die Arbeitnehmer von der neuen Versicherung
darauf hingewiesen (zumindest meistens), dass der Vertrag nur
gültig sei, wenn sie den alten Vertrag fristgerecht gekündigt
haben).
Der Arbeitgeber DARF gar nicht die KV kündigen denn der Arbeitnehmer such sich die KK ja selbst aus, gelle.....
Bernd