Urteil : Sittenwidrigkeit von Prostitution wo?

Hallo,

unlängst ist meiner Meinung nach ein Urteil ergangen, wonach
die Prostitution, und somit derart geschlossene Rechtsgeschäfte nicht mehr unter der gesetzlichen Schranke der Sittenwidrigkeit
fallen.
Kann mir jemand sagen, wo das Urteil oder Kommentare abgedruckt sind (NJW, JZ etc.)

Danke

das urteil ist noch gar nicht schriftlich verfasst und rechtskraeftig, was in der presse war, waren bloss auszuege aus dem muendlichen richterspruch am verwaltungsgericht in berlin.
die wollten einer bar die konzession entziehen, weil sie einen „bordellbetrieb“ hatte.
da die damen aber allesamt FREIWILLIG der taetigkeit nachkommen, keine kriminelle typen ihre finger im spiel haben, fand der herr richter nichts sittenwidriges daran und folgt dem gewerbeaufsichtsamt NICHT!

demzufolge ist der puff um die ecke mit prostituierten auf der strasse noch lange nicht legal!

shob

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das urteil ist noch gar nicht schriftlich verfasst und
rechtskraeftig, was in der presse war, waren bloss auszuege
aus dem muendlichen richterspruch am verwaltungsgericht in
berlin.
die wollten einer bar die konzession entziehen, weil sie einen
„bordellbetrieb“ hatte.
da die damen aber allesamt FREIWILLIG der taetigkeit
nachkommen, keine kriminelle typen ihre finger im spiel haben,
fand der herr richter nichts sittenwidriges daran und folgt
dem gewerbeaufsichtsamt NICHT!

Hm, sicher das die Begründung so lautete. Die Sittenwidrigkeit wird am GG gemessen, danach sind die „kriminellen Typen“ eher ssekundär, vielmehr soll es doch darum gehen, dass die Frauen ihre „Menschenwürde nicht verkaufen“.

demzufolge ist der puff um die ecke mit prostituierten auf der
strasse noch lange nicht legal!

shob