Grüß Euch,
Weiß jemand was eine Vermessung oder Teilvermessung ( nur eine Seite ) eines Grundstücks in etwa kostet ?
Für eine Antwort herzlichen Dank!
Grüße
Hallo,
das kommt darauf an, in welchem Bundesland du wohnst und wie hoch der Grundstückspreis ist. Frag doch einfach mal auf einem Vermessungsamt / Katasteramt nach
Wolfgang
Grüß Euch,
Weiß jemand was eine Vermessung oder Teilvermessung ( nur eine
Seite ) eines Grundstücks in etwa kostet ?
Für eine Antwort herzlichen Dank!
Grüße
Das kann man pauschal nicht sagen. Es kommt auf die Grenzlänge an, die Schwierigkeit des Geländes, die Güte der Vorvermessungen… Einfach beim Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Ingenieur nachfragen. Die machen auch eine Kostenschätzung. Und dann noch: Was soll den vermessen werden ? Eine Grenzwiederherstellung ? Eine Grenzanzeige ? Das spielt alles eine Rolle.
MfG
Dietmar (selbst Vermesser)
Mir flatterte gerade eine Rechnung für die Einmessung des Grundstücks samt Gebäudeeinmessung auf den Tisch. Dafür wollen sie rund 900 DM haben.
Tip: Gelbe Seiten !!! dann gehts vielleicht noch billiger
Gruß Andreas
Grüß Euch,
Weiß jemand was eine Vermessung oder Teilvermessung ( nur eine
Seite ) eines Grundstücks in etwa kostet ?
Für eine Antwort herzlichen Dank!
Grüße
Mir flatterte gerade eine Rechnung für die Einmessung des
Grundstücks samt Gebäudeeinmessung auf den Tisch. Dafür wollen
sie rund 900 DM haben.
Tip: Gelbe Seiten !!! dann gehts vielleicht noch billiger
Gruß Andreas
Die Grundstücksvermessung ist eine hoheitliche Aufgabe und darf nur von Katasterämtern oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden. Für beide Stellen gilt die gleiche Gebührenordnung ! Da Katastervermessungen kaum die Kosten eines Ingenieurbüros decken wird ein solches wohl kaum günstiger arbeiten als die Gebührenordnung es zuläßt.
Übrigens sind DM 900,00 noch günstig. Du zahlst ja nicht nur die Außendienst-Tätigkeit (die kann ohne weiteres schon nach 1 - 2 Stunden erledigt sein), sondern auch den ganzen Innendienst-Kram: Es müssen Vermessungsrisse gezeichnet und aktualisiert werden, Berechnungen werden durchgeführt, ggf. wird die Katasterkarte neu gezeichnet, das Grundbuch wir u.U. geändert …
Legen wir doch mal den Stundensatz eines Handwerkers mit ca. DM 60,00 zugrunde; dann hast du für 15 Stunden Arbeit gezahlt. Und ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen daß diese Zeit nicht ausreicht !
Vermessungskosten sind keine Honorare, sondern vom Gesetzgeber festgelegte GEBÜHREN.
Dietmar Lucas, Vermessungstechniker
Hallo Dietmar,
wo ist Dein Problem ?
Wenn Du die Preise besser kennst als ich, dann sag doch dem Günter in etwa was es kostet. Ich denke, wenn er bei einer normalen Greundstücksseite 'nen Tausender zur Seite legt, liegt er gar nicht mal sehr daneben. Es werden sicherlich nicht 100 DM aber auch nicht 5000 DM werden. Für eine erste Schätzung reicht das doch.
Und wieso habe ich es günstig bekommen, wenn es eine feste Gebührenordnung gibt ?
Auch wenn es der öffentliche Dienst in Selbstgerechtigkeit nicht hören will: 15 h für dieses bischen Einmessen ist sicher nicht zu wenig und ein stolzer Batzen für jeden Häuslebauer. (Und jetzt schreibe bitte nicht, dass die Gebührenordnung vom Wert der Baumaßnahme abhängt - das ist noch unverständlicher). Nicht dass Vermessen nicht Arbeit macht - aber muss es jedesmal in diesem Umfang sein ?
Der Bürger kann sich nicht wehren und auch nicht die Leistung prüfen und beeinflussen und das alles wegen des Deckmäntelchens „hoheitliche Aufgabe“.
ein genervter Andreas
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Hallo Dietmar,
wo ist Dein Problem ?
Wenn Du die Preise besser kennst als ich, dann sag doch dem
Günter in etwa was es kostet. Ich denke, wenn er bei einer
normalen Greundstücksseite 'nen Tausender zur Seite legt,
liegt er gar nicht mal sehr daneben. Es werden sicherlich
nicht 100 DM aber auch nicht 5000 DM werden. Für eine erste
Schätzung reicht das doch.
Woher weißt du das ?
Das Problem ist ganz einfach daß man die Preise erst dann nennen kann wenn man die Örtlichkeit kennt. Ist das Kataster vor Ort neu und alle Grenzmarken gut erreichbar macht es natürlich wenige Arbeit und wird demzufolge günstiger.
Und wieso habe ich es günstig bekommen, wenn es eine feste
Gebührenordnung gibt ?
Ich habe für das Einmessen meiner Hütte DM 1500,00 bezahlt ! Und zwar weil in meiner Gegend das Kataster miserabel war. Manche Grenzsteine waren weg und mußten neu gesetzt werden, andere waren zugewachsen…
Auch wenn es der öffentliche Dienst in Selbstgerechtigkeit
nicht hören will: 15 h für dieses bischen Einmessen ist sicher
nicht zu wenig und ein stolzer Batzen für jeden Häuslebauer.
Da magst du Recht haben; allerdings sieht der Antragsteller ja nur die Außendienstarbeiten.
(Und jetzt schreibe bitte nicht, dass die Gebührenordnung vom
Wert der Baumaßnahme abhängt - das ist noch unverständlicher).
Nicht dass Vermessen nicht Arbeit macht - aber muss es
jedesmal in diesem Umfang sein ?
Natürlich hängt es nicht vom Wert der Baumaßnahme ab. Und ob es in dem Umfang sein muß ist sicherlich ein Punkt bei dem man streiten kann.
Der Bürger kann sich nicht wehren und auch nicht die Leistung
prüfen und beeinflussen und das alles wegen des
Deckmäntelchens „hoheitliche Aufgabe“.
Zur Klarstellung: Ich selbst bin zwar Vermesser, allerdings nicht im öffentlichen Dienst; ich hab auch nix mit Katastervermessungen zu tun, sondern hauptsächlich mit Ingenieurvermessungen (Straßenbau, Rohrleistungsdokumentation usw.). Da wird nach meßbaren Leistungen abgerechnet (z.B. Anzahl der aufgemessenen Schieber, Kanalschächte. lfd. m. Straße usw. ).
Ich wollte lediglich schildern daß es viele Faktoren gibt die die Rechnung beeinflussen und daß man im Voraus nichts über die Kosten sagen kann !
Ich finde es im Übrigen auch nicht gerecht wenn ich als Antragsteller mehr zahlen muß nur weil Örtlichkeit bei mir schwieriger ist als 3 Straßen weiter. Und das Tolle dabei ist ja: Läßt mein Nachbar nach mir vermessen und kann auf die (von mir bezahlten) bessere Ausgangssituation zurückgreifen wird es für ihn billger.
ein genervter Andreas
Andreas: Ich versteh dich durchaus ! Aber auch ich krieg keinen Rabatt dafür nur weil ich Vermessungstechniker bin. Ich darf sogar nicht mal selbst mein Grundstück mit amtlichem Ergebnis vermessen. Das dürfen nur Vermessungsingenieure mit der Befähigung zum höheren Dienst.
Es hängt vom Wert der Baumaßnahme ab.
Vielleicht ja nur in Bayern???
Oder der Vermesser meines Gebäudes weiß nicht wovon er spricht,unwahrscheinlich.
Mina