Unglück bei der Autowerkstätte (CH-Recht)

Von: , Frage gestellt am So, 17. Aug 2008

Liebe Rechts- und Linksgelehrte

Bei uns gab es in der letzten Nacht bei einer Firma einen grossen Brand. Nun habe ich eine hypothetische Frage.

Angenommen A hat sein Auto in einer Werkstätte. Über Nacht brennt diese Ab und einige Fahrzeuge sind zerstört, ebenso das Auto von A, welches auf der Hebebühne der Werkstatt war.

Wer haftet für den Schaden?

Gruss
HaegarCH

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