Hallo,
auf manchen vorgefertigten Rücksendeumschlägen steht im Feld, wo die Briefmarke aufgeklebt werden soll, der Satz: Bitte freimachen, falls Marke zur Hand… (oder so ähnlich).
Was hat das genau zu bedeuten, also juristisch gesehen? Bedeutet es genau das, was man denken könnte? Nämlich, dass man es auch ohne Marke absenden kann und der Brief dann trotzdem befördert werden muss?
Danke für Eure Antworten, viele Grüsse
Icequeen
Hi,
auf manchen vorgefertigten Rücksendeumschlägen steht im Feld,
wo die Briefmarke aufgeklebt werden soll, der Satz: Bitte
freimachen, falls Marke zur Hand… (oder so ähnlich).
Was hat das genau zu bedeuten, also juristisch gesehen?
es ist genau das, womit der Satz anfängt: Eine Bitte. Diese kann man befolgen oder man läßt es trotz zur Hand habender Marke bleiben. Auf solchen Umschlägen steht „Antwort“ drauf, womit der Empfänger das ggf. nicht entrichtete Porto bezahlt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Antwortbrief
Gruß
Nils
Danke Euch 
Schönen Abend und viele Grüsse
Icequeen