ich habe eine langjährige thailändische Freundin (in Thailand), die gern nach Deutschland kommen möchte. Da wir für eine Aufenthaltsgenehmigung nicht unbedingt sofort heiraten wollen, fragen wir uns, ob es für thailändische Staatsbürger eine andere Möglichkeit gibt, in Deutschland zu wohnen bzw. möglichst auch arbeiten zu dürfen. Sie ist 26 Jahre alt, genauso wie ich. Was können wir tun? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Asyl für politisch Verfolgte!
Hallo!
Ich vermute hinter Deiner Frage zwar eine andere Absicht, aber soweit ich weiß, bekommen politisch Verfolgte in Deutschland Asyl. Sollte Deine Freundin in Thailand nachweísbar politisch verfolgt werden, bekommt sie in der Bundesrepublik dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Gruß
AuslG
Ich unterstelle, daß die Thailänderin diese Staatsbürgerschaft Thailands auch behalten (also nicht Deutsche werden) will.
ASYL wird sie nicht bekommen, siehe meinen Vorredner.
In Frage kommt die „normale“ Einreise mit Paß und Visum (§§ 3, 4 Ausländergesetz [AuslG]). Das Visum erhält man „aus dringenden humanitären Gründen“, § 30 AuslG (haben wir hier nicht), oder zu einem bestimmten Zweck auf Zeit (Studium, Tourismus …; § 28 AuslG) oder ohne Bindung an einen Zweck und tendenziell unbefristet (§§ 15, 17 AuslG).
Letzteres (sog. Aufenthaltserlaubnis) gibt es mehr oder weniger nach Gutdünken („kann erteilt werden“, § 7 I AuslG) und dann GARANTIERT nicht, wenn der Ausländer seinen Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung nicht selbst bestreiten kann, § 7 II Nr. 2 AuslG.
Für die Erteilung des Visums sind die deutschen Konsulate zuständig.