nachdem ich letztens schon mal für meine Eltern eine Mietrechtsfrage gepostet habe (Sozialhilfe-Empfänger hatte behauptet, berufstätig zu sein) haben meine Eltern mit dem neuen Mieter wohl ebenso Pech gehabt!! Zwar ist er berufstätig, kann aber anscheinend seine Stromkosten nicht bezahlen. Heute wurde ihm der Strom abgestellt, aus der alten Wohnung hat er wohl noch Rückstände über 1500 DM. Er wohnt erst 1 Monat in der Wohnung, die erste Miete hat er bezahlt. Da er jetzt nach Aussage des Stromwerke-Mitarbeiters mindestens über Weihnachten keinen Strom, Heizung, warmes Wasser etc. hat, muss es ja wohl schon ziemlich schlimm stehen!?
Frage: Meine Mutter hat Sorge, was passiert, wenn er jetzt womöglich wochenlang nicht heizt, natürlich auch die berechtigte Befürchtung, dass er die Miete (die nicht spottbillig ist) auf Dauer nicht bezahlen kann. Ich meine, dass sie erst mal nichts machen kann, es sei denn, er heizt tatsächlich über längere Zeit nicht! Wäre das dann so eine Art Verwahrlosung o.ä. (Dachgeschoss, ich denke es wird mächtig kalt und feucht werden)? Hat der Vermieter dann die Möglichkeit einzugreifen??
Nochwas…bei der nächsten Wohnungsvermietung, was kann man machen, um solche Fälle auszuschließen, die sich jetzt wirklich gehäuft haben. Man hat den Eindruck, es gibt mächtig viele Mieter, die sich so von Wohnung zu Wohnung schummeln, bis sie irgendwann doch wieder rausmüssen! Über die Frage, ob geregeltes Einkommen vorliegt hinaus…darf man z.B. Fragen zu Schulden oder Lohnpfändungen stellen, die der Mieter wahrheitsgemäß beantworten muss? Darf man die Vorlage einer Gehaltsabrechnung verlangen? Gehen daraus evtl. Lohnpfändungen überhaupt hervor? Was kann man sonst machen, meine Eltern verzweifeln schon, meine Mutter hat anscheinend den sicheren Griff in die Sch… für sich gepachtet…
der vertragsgemäße Gebrauch einer Mietsache - und damit auch die Erhaltung des Wohnraumes in der Weise, dass er beheizt wird, wenn es die Temperaturen und die Feuchtigkeit erforderlich machen - gehören zu den Nebenpflichten eines Mieters.
Deine Mutter fürchtet offenbar zu Recht den vertragswidrigen Gebrauch. Ich bin kein Mietrechtsexperte, aber ich würde an ihrer Stelle, sollte der Mieter tatsächlich über einen bestimmten Zeitraum nicht heizen, ihn schriftlich abmahnen. Gemäß § 550 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Würde schreiben, dass er durch Nichbeheizung der Räume die Bausubstanz gefährden würde, was als vertragswidriger Gebrauch anzusehen sei. Und ihn auffordern, umgehend zu heizen, anderenfalls man ihm die Kündigung aussprechen müsste. Schreiben soll dem Mieter so zugehen, dass Ihr den Zugang im Bestreitensfall nachweisen könnt.
So, nun gibt es im BGB eine Vorschrift, dass man nach vergeblicher Abmahnung wegen vertragswidrigen Gebrauchs fristlos kündigen kann. Aber wie gesagt, da bin ich nicht Experte, denn gerade die Mietangelegenheiten betreffend Wohnraum sind ein Spezialgebiet, bei dem ich vorschlagen würde, wenn es so weit kommt, sucht doch besser einen Rechtsanwalt auf. Oder einen Vermieterverein.
Für die Zukunft sollte deine Mutter sich Unterlagen über den Verdienst der möglichen Mietpartei vorlegen lassen. Lohnauszug o.ä. Die Vertragsfreiheit garantiert ihr, dass sie dieses durchaus zur Bedingung zum Abschluss eines Mietvertrages machen kann. Wer behauptet, selbständig zu sein, kann die letzte Erklärung zur Einkommenssteuer vorlegen. Wer Selbstauskünfte dieser Art verweigert, kann sich die Wohnung abschminken. Bei den heutigen Verhältnissen müsste es ein leichtes sein, einen willigen Mieter zu finden.
Viel Glück, bebro
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Zu den Rechtsfragen betrefflich der momentanen Probleme kann ich nichts sagen. Da sollen sich besser die Experten melden!
Nochwas…bei der nächsten Wohnungsvermietung, was kann man
machen, um solche Fälle auszuschließen, die sich jetzt
wirklich gehäuft haben. Man hat den Eindruck, es gibt mächtig
viele Mieter, die sich so von Wohnung zu Wohnung schummeln,
bis sie irgendwann doch wieder rausmüssen! Über die Frage, ob
geregeltes Einkommen vorliegt hinaus…darf man z.B. Fragen zu
Schulden oder Lohnpfändungen stellen, die der Mieter
wahrheitsgemäß beantworten muss? Darf man die Vorlage einer
Gehaltsabrechnung verlangen? Gehen daraus evtl. Lohnpfändungen
überhaupt hervor? Was kann man sonst machen, meine Eltern
verzweifeln schon, meine Mutter hat anscheinend den sicheren
Griff in die Sch… für sich gepachtet…
Ob die potenziellen Mieter diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten müssen, glaube (bin kein Experte) ich nicht!
ABER:
Verlangt doch beim nächsten mal einfach eine aktuelle Schufa-Auskunft und die letzte(n drei) Gehaltsabrechnung(en). Ihr habt da zwar kein „Recht“ drauf, aber wenn ihr diese Unterlagen bekommt (zur Einsicht), dann könnt Ihr Euch ein Bild machen. Wenn Ihr sie nicht bekommt… so what? Dann bekommt der potenzielle Mieter halt die Wohnung nicht!
Ich weiß, dass das vielleicht nicht ganz nett ist - aber es ist Usus!
Hi Jeanny,
bei der Wohnungsvermietung kann der Vermieter die Vorlage der letzten 3 Verdienstbescheinigungen verlangen und auch die Bonität des Mieters überprüfen.
Eine letzte Sicherheit ist auch das nicht. Es kann nie ausgeschlossen werden, dass gefälschte Verdienstbescheinigungen und Gefälligkeitsbescheinigungen vorgelegt werden.
Auch kann nach der Vermietung eine Änderung in den Einkommensverhältnissen des Mieters eintreten (Arbeitslosigkeit usw.)
Der Vermieter muß mit diesem Risiko leben. Er sollte nur aufmerksam den Eingang der monatlichen Mieten überwachen und kann beim Ausbleiben der Zahlungen nach den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
In dem geschilderten Fall ist es offenbar noch nicht so weit, dass die Miete nicht gezahlt wird. Wenn der Mieter die Wohnung nutzt, ist eine Verschlechterung des Mietobjektes nicht unbedingt zu erwarten, nur weil ihm Strom und Heizung gesperrt sind. Der Mieter wird sich wahrscheinlich darum bemühen, die Rückstände auszugleichen, damit er bald wieder über Strom verfügt und die Wohnung beheizen kann.
Also bitte noch nicht in Panik geraten, nur aufmerksam beobachten und vielleicht ein Gespräch mit dem Mieter suchen.
Gruß,
Francesco
ABER:
Verlangt doch beim nächsten mal einfach eine aktuelle
Schufa-Auskunft und die letzte(n drei) Gehaltsabrechnung(en).
Ihr habt da zwar kein „Recht“ drauf, aber wenn ihr diese
Unterlagen bekommt (zur Einsicht), dann könnt Ihr Euch ein
Bild machen. Wenn Ihr sie nicht bekommt… so what? Dann
bekommt der potenzielle Mieter halt die Wohnung nicht!
Ich weiß, dass das vielleicht nicht ganz nett ist - aber es
ist Usus!
fresst mehr Scheissse Millionen fliegen können nicht irren?
Ich hab mehrere Wohnungen die ich vermieten muss, zum anderen bin ich durch häufige Umzüge auch schon an Vermieter gekommen die meineten sie möchten gerne Schufa etc pp: wer sich so sein Bild von Menschen bildet tut mir leid
Bei meinen Mietern hatte ich bisher immer ein gutes Händchen (auch Mieter vom Sozialamt können super sein-die Mieter kommt immer und pünktlich) es kommt immer auf die Menschen an
Ich hab mehrere Wohnungen die ich vermieten muss, zum anderen
bin ich durch häufige Umzüge auch schon an Vermieter gekommen
die meineten sie möchten gerne Schufa etc pp: wer sich so sein
Bild von Menschen bildet tut mir leid
Vom Menschen kann man sich kein Bild machen - aber von seinen finanziellen Möglichkeiten. Welchem Mieter nützt es was, wenn er meint, er könne sich locker das Appartement für 2000,- DM Kaltmiete bei 3500,-DM Netto-Einkommen leisten, und das dann doch in die Hose geht?
Bei meinen Mietern hatte ich bisher immer ein gutes Händchen
(auch Mieter vom Sozialamt können super sein-die Mieter kommt
immer und pünktlich) es kommt immer auf die Menschen an
Mieter vom Sozialamt sind meistens super - das Problem ist nur, dass man sie so gut wie nicht mehr raus bekommt, wenn sie denn mal nicht so super sind!
Du hast recht - es kommt auf den Menschen an. Nur manche Menschen können sehr gut schauspielern - und wenn ich als Privatperson nur eine Wohnung habe, die ich vermiete (als finanzielles Polster), dann kann ich ganz schön aufgeschmissen sein, wenn mein Mieter mich hängen lässt.
Vom Menschen kann man sich kein Bild machen - aber von seinen
finanziellen Möglichkeiten. Welchem Mieter nützt es was, wenn
er meint, er könne sich locker das Appartement für 2000,- DM
Kaltmiete bei 3500,-DM Netto-Einkommen leisten, und das dann
doch in die Hose geht?
Exakt so sieht es aus. Ich kann mir auch kein Penthouse für 3mille mieten! Meine Eltern hatten solche Fälle jetzt schon mehrfach hintereinander in der Form, dass die potientiellen Mieter Finanzkraft vorgetäuscht haben. Sie hatten aber schon Mietrückstände o.ä. aus der vorherigen Wohnung und haben somit ganz bewusst getäuscht!
Sind sie dann erst mal drin, dauert es mindestens ein paar Monate bis man sie wieder quit geworden ist, bei einem 3-Parteien-Mietshaus ist das -ohne Millionär zu sein- sehr unangenehm.
eine gute Möglichkeit zur Bonitätsprüfung ist eine Bankauskunft einzuholen. Banken sind verpflichtet hier eine wahrheitsgemässe Auskunft über die finanziellen Verhältnisse des neuen Mieters zu erteilen.
Die Anfrage müßte dann ungefähr so aussehen:
Anschrift des neuen Mieters
Konto-Nr.
Anschrift der Bank
Telefon- und Fax-Nr.
Ansprechpartner/Kundenbetreuer
Ort, Datum
Ermächtigung zur Auskunftserteilung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich (zukünftiger Mieter) ermächtige Sie hiermit dem (Vermieter/Name, Anschrift) eine allgemeine Auskunft zwecks einem Dauermietverhältnis (mtl. Miete) zu erteilen.
Die Ermächtigung gilt bis zu meinem Wiederruf.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Mieter
Schöne Weihnachten und nächstes Jahr mehr Erfolg wünscht
Friedrich Eschle
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Was das Abstellen des Stroms betrifft:
Wenn der Mieter in der jetzigen Wohnung seine Stromabschläge bezahlt, darf ihm nicht wegen Rückständen aus einer anderen Wohnung der Strom abgesperrt werden. Die Stromlieferanten wissen dies natürlich, machen es aber trotzdem. Deine Mutter könnte dem Mieter sagen, dass (vorausgesetzt, er zahlt in dieser Wohnung seine Stromabschläge) er zum Gericht gehen kann und eine einstweilige Verfügung beantragen kann, dass der Strom wieder angestellt wird.
Was die Bonitätsprüfung vor Abschluss eines Mietvertrags betrifft, kann ich mich nur den Vorrednern anschließen (Lohnabrechnungen, Schufa-Auskunft). Bei manchen Wohnungsbauunternehmen ist dies auch gängige Praxis, warum soll nicht auch ein Privatvermieter sich so absichern?
ich wuerde es so halten wie francesco & bernd.
selbst bei einwandfreiem leumund und konto kann sich heutzutage die finanzielle lage innerhalb tagen gravierend aendern.
und dann kommt es auf den MENSCHEN an, der wieder aufsteht.
zu dem strom: ich waere da nicht so sicher ob die ‚stromer‘
den strom nicht doch abstellen koennen. sie werden zunaechst mal
einen muenzzaehler einbauen. wenn dann die lampe ausgeht - siehe sozialant.
sozi-miete: die wird doch im falle eines falles sofort vom amt an den vermieter gezahlt, und ist somit die SICHERSTE miete ueberhaupt. oder?
es kommt somit immer auf den menschen an.
allerdings: wenn der ‚schwaetzt‘, dann KANN er DAS auch wirklich.
da werden die leute halt eingewickelt, besonders frauen.
leider -wenns den leuten ans leder geht- KOENNEN / MUESSEN sie schoen reden. und darauf faellt man rein.
mein rat: gebt ihm ne chance, sofern ihr bemuehungen feststellen koennt - ernsthafte bemuehungen.
achtet dabei auf folgendes:
viel zeit - hilfsbereit - handy - fernseher
auto - raucher(selbstgedrehte?) - haustier(e) vorhanden?
welcher besuch: schraege typen?
schraege typen haben meistens alles zusammen - nur kein einkommen.
bei arbeitslosigkeit: kuendigung zeigen lassen. werden SELBSTAENDIGE weiterbildungen absolviert? evtl sogar ohne hilfe des arbeitsamtes - oder wird die zeit auf der couch vergammelt
oder mit klagen ueber das ungerechte leben?
koennt ihr ihm als alternative evtl eine aufgabe anbieten,
die er anstelle der miete erledigen kann? garten umgraben,
ware ausliefern, und was weiss ich was ihr alles nicht gern selber machen moechtet… dach neu decken, keller streichen…
und und und…
aber gebt ihm eine chance. es wurde doch wohl mietsicherheit
(kaution) gestellt? danach bei zwei faelligen monatsmieten koennt ihr fristlos kuendigen. dagegen ist widerspruch moeglich,
der wohl in einer drei-monatsfrist enden wird.
also vor einem halben jahr etwa werdet ihr damit keine reelle chance haben.
gruss - digi
und - es haette schlimmer kommen koennen.
schlagt mir anderen nicht auf die muetze! es IST einfach so.
Ich hab mehrere Wohnungen die ich vermieten muss, zum anderen
bin ich durch häufige Umzüge auch schon an Vermieter gekommen
die meineten sie möchten gerne Schufa etc pp: wer sich so sein
Bild von Menschen bildet tut mir leid
diesen artikel finde ich SUPER!
gratulation, francesco!
gruss - digi
…
…
Auch kann nach der Vermietung eine Änderung in den
Einkommensverhältnissen des Mieters eintreten
(Arbeitslosigkeit usw.)
Der Vermieter muß mit diesem Risiko leben. Er sollte nur
aufmerksam den Eingang der monatlichen Mieten überwachen und
kann beim Ausbleiben der Zahlungen nach den vertraglichen und
gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
In dem geschilderten Fall ist es offenbar noch nicht so weit,
dass die Miete nicht gezahlt wird. Wenn der Mieter die Wohnung
nutzt, ist eine Verschlechterung des Mietobjektes nicht
unbedingt zu erwarten, nur weil ihm Strom und Heizung gesperrt
sind. Der Mieter wird sich wahrscheinlich darum bemühen, die
Rückstände auszugleichen, damit er bald wieder über Strom
verfügt und die Wohnung beheizen kann.
Also bitte noch nicht in Panik geraten, nur aufmerksam
beobachten und vielleicht ein Gespräch mit dem Mieter suchen.