Widerrufsrecht im Internet

Hallo,

wie ist das, wenn man im Internet Ware bestellt die aber eine nicht genau angegebene Lieferzeit (2-4 Wochen)hat.
In der Bestellbestätigung wird daher auch darauf hingewiesen, das die Zahlung erst erfolgen soll, wenn eine manueller Rechnung dazu auffordert, da zuerst die Verfügbarkeit des Artikels geprüft werden muß.

Wenn man nun 16 Tage später die Bestellung widerruft, weil es doch zu lange dauert, ist es dann Rechtens Bearbeitungskosten zu verlangen?
Die Bestellung hat einen Wert von ca 30€ und wird nicht speziell angefertigt.
Das man die Ware 14 Tage nach Erhalt zurückgeben kann ist bekannt - wie ist das aber mit noch nicht erhaltener Ware?

Über fachkundigen Rat freue ich mich!

Mary

Wenn man nun 16 Tage später die Bestellung widerruft, weil es
doch zu lange dauert, ist es dann Rechtens Bearbeitungskosten
zu verlangen?

Nein.

Das man die Ware 14 Tage nach Erhalt zurückgeben kann ist
bekannt - wie ist das aber mit noch nicht erhaltener Ware?

Auch dann ist man zum Widerruf berechtigt.

Levay

Verkäufer:
"Demnach beginnt eine Widerrufsfrist erst NACH Erhalt der Waren - nicht vorher ! Dies sind gesetzlich vorgegebene Fakten im Fernabsatz-Handel (Stand 01.04.2008).
Wir räumen jedoch unseren Kunden zusätzlich das Recht ein VOR Erhalt der Ware ihre Bestellung zu widerrufen - und zwar binnen 2 Wochen nach Aufgabe der Bestellung !
Sollten Sie dies als Rechtsbeugung betrachten so steht es Ihnen frei sich hierbei anwaltlich beraten zu lassen. Gemäß BGB darf geltendes Recht nicht beschnitten werden - jedoch jederzeit zum Vorteil des Kunden ergänzt werden.

Wir machen darauf aufmerksam, das Ihr eMail-Verkehr so ausgelegt werden kann, als das Sie offensichtlich vorsätzlich Schaden verursacht haben. Eine Zahlungsverweigerung könnte dies weiterhin untermauern, was weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen würde."

Eigentlich will man in diesem Fall Schaden abwenden. Denn wenn man erst wartet bis die Ware ankommt und sie dann zurück schickt, ist es für den Verkäufer viel ärgerlicher.
Aber in diesem Fall verweigert der Verkäufer nun den Versand der Ware…

Was tun?

Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht
Hallo,

Das man die Ware 14 Tage nach Erhalt zurückgeben kann ist
bekannt - wie ist das aber mit noch nicht erhaltener Ware?

die 14 tägige Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware zu laufen, das Widerrufsrecht besteht aber schon ab Abschluß des Vertrages.

Lektüre: §§ 312b ff. BGB, §§ 355 f BGB.

Gruß
Christian

Eigentlich will man in diesem Fall Schaden abwenden. Denn wenn
man erst wartet bis die Ware ankommt und sie dann zurück
schickt, ist es für den Verkäufer viel ärgerlicher.

Eben. Allerdings könnte man das ja trotzdem so machen, wenn es dem Verkäufer denn lieber ist … Ich selbst teile die Rechtsauffassung des Verkäufers allerdings nicht. Es stimmt, dass die Frist erst mit dem Erhalt der Ware zu Laufen beginnt. Aber was für eine Frist ist das denn? Sie besagt, dass nach ihrem Ablauf es nicht mehr möglich ist, den Widerruf auszuüben. Bei halbwegs vernünftiger Auslegung des Gesetzes ist es eine Frist für den Ausschluss des Widerrufsrechts und nicht über das Widerrufsrecht selbst.

Übrigens ist die Mail des Verkäufers auch sonst eher… äh… zweifelhaft. Es stimmt z.B. nicht, dass man von BGB-Vorschriften nicht abweichen kann. Und dieses Sache mit dem Schaden… also, sorry, aber das ist ja albern.

Aber in diesem Fall verweigert der Verkäufer nun den Versand
der Ware…

Was tun?

Ganz einfach: n i c h t s.

Es kostet nur völlig unnötig Zeit und Nerven, sich auf eine Diskussion einzulassen, die zu nichts führen wird. Erst, wenn Post vom Gericht kommt, muss man handeln; dann kannst du dir einen Anwalt nehmen oder dich vorher wieder hier melden. Bis dahin würde ich die Sache auf sich beruhen lassen.

Levay
(bei dem man auch schon mal solche Kosten geltend gemacht hat, freilich ohne dass da je was vom Gericht gekommen wäre)

Okay, danke das beruhigt erst mal.

Eigentlich ärgert mich so ein Verhalten auch nur maßlos…

Wir warten erst mal ab - ansonten noch mal hier!

Mary

PS: Das hat er auch geschrieben:
Sie haben Ihre Bestellung (vertragswidrig) widerrufen, weshalb Ihr Kundenkonto gesperrt wurde

Ist das nicht krank?

Ist das nicht krank?

Es ist jedenfalls ziemlich unprofessionell. Ich würde das einfach ad acta legen.

Levay