Datenschutz bei Verlosungen

1.Darf man bei einer Verlosung von Preisen (im Rahmen einer Gastronomie-Aktion) die Teilnahme an der Verlosung daran koppeln, dass der/die Teilnehmer(in) vorher ein bestimmtes Gericht bestellt haben muss?
2. Darf man bei dieser Verlosung mittels eines Coupons Adressen der Gäste sammeln und diese dann für Mailing-Aktionen verwenden? (Oder muss man auf dem Coupon eine Einverständniserklärung der Gäste einholen?)
Schon mal Danke!
sagt
die Astrid

Holla

1.Darf man bei einer Verlosung von Preisen (im Rahmen einer
Gastronomie-Aktion) die Teilnahme an der Verlosung daran
koppeln, dass der/die Teilnehmer(in) vorher ein bestimmtes
Gericht bestellt haben muss?

Grundsatz einer (oeffentlichen?) Verlosung ist, das alle die gleiche Chance haben (obwohl es da auch Moeglichkeiten gibt, z.B. Stammkunden zu bevorzugen) und nicht an einen Geldeinsatz gekopplet werden darf. So ist es zumindest in meiner Branche und hat dort fuer _viel_ Aerger gesorgt. Naechste Woche koennte ich dir vielleicht auch die entsprechenden Bestimmungen nennen, um festzustellen, ob das auch fuer deine Aktion gueltig ist.
Die Frage ist natuerlich, wann und wo verlost wird. Ich kenne die Verlosungspraktiken mehrerer kleiner und grosser Firmen. Zufaellig gewinnt da oft der beste Kunde, die Tante eines Mitarbeiters, usw …
(Ein Schelm, wer boeses dabei denkt :wink: )

  1. Darf man bei dieser Verlosung mittels eines Coupons
    Adressen der Gäste sammeln und diese dann für Mailing-Aktionen
    verwenden? (Oder muss man auf dem Coupon eine
    Einverständniserklärung der Gäste einholen?)

Schwierig. Ich rate mal etwas, vielleicht weiss jemand genaueres.
Erstmal darfst du die Daten auf keinen Fall ohne Erlaubnis weitergeben! Das zweite ist die Erlaubnis der Mailingaktion, ist das Bestellen einer Malzeit schon ein geschaeftsmaessiger Kontakt?
Persoenlich wuerde ich die Erlaubnis auf jeden Fall einholen, egal ob rechtlich noetig oder nicht. Denn bei einer Pommesbude, die mich mit Mails beglueckt, wuerde ich nicht mehr essen, da gibt es genug andere, die mich nicht belaestigen.
(Mit einer Pommesbude will ich dich natuerlich nicht vergleichen :smile: )

Gruss, Lutz

Hallo Astrid,

1.Darf man bei einer Verlosung von Preisen (im Rahmen einer
Gastronomie-Aktion) die Teilnahme an der Verlosung daran
koppeln, dass der/die Teilnehmer(in) vorher ein bestimmtes
Gericht bestellt haben muss?

Klares NEIN. Man darf eine Verlosungsaktion nicht von einem Kauf
abhängig machen. Hierdurch könnte sich der potentielle Teilnehmer
zu einem Kauf genötigt fühlen.

  1. Darf man bei dieser Verlosung mittels eines Coupons
    Adressen der Gäste sammeln und diese dann für Mailing-Aktionen
    verwenden? (Oder muss man auf dem Coupon eine
    Einverständniserklärung der Gäste einholen?)

Sobald du Kunde bist und in der Kundendatei stehst, wirst du wohl
auch mit Werbung rechnen dürfen / können. Du kannst aber
ausdrücklich darauf bestehen, entsprechende Werbung zu unterlassen.

Schon mal Danke!
sagt
die Astrid

Aber bitte doch :wink:
Schöne Festtage
Oliver