Nötigung oder Drohung?

Von: , Frage gestellt am So, 28. Sep 2008

nennen wir den einen Herrn Mayer und den anderen Herrn Müller.
Herr Mayer und Herr Müller sind in der Finanzberatung tätig.
Herr Müller fängt bei einer anderen Finanzberatung an.
Herr Mayer ist noch neu und unerfahren, Herr Müller ist schon länger im Geschäft.
Herr Mayer bekommt von der Firma Adressen, da ja Herr Müller nicht mehr bei dieser Fa ist.
Herr Mayer ruft die Kunden an, macht neue Verträge und Kunde kündigt die alten Verträge von H. Müller.
H. Müller ruft Herrn Mayer an, wenn er noch einmal seine Kunden anruft oder Verträge ändert, zeigt H. Müller den H. Mayer an.
Ist das nun eine Drohung oder Nötigung? Kann mann H. Müller deswegen anzeigen? Denn H. Mayer fühlt sich bedroht.

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 27 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nötigung oder Drohung?

    H. Müller ruft Herrn Mayer an, wenn er noch einmal seine
    Kunden anruft oder Verträge ändert, zeigt H. Müller den H.
    Mayer an.
    Ist das nun eine Drohung oder Nötigung? Kann mann H. Müller
    deswegen anzeigen? Denn H. Mayer fühlt sich bedroht.
    Weder das eine, noch das andere.
    Was soll bei der Anzeige von Müller denn herauskommen? Wüsste nicht, gegen welche rechtsnorm Mayer verstoßen haben soll (es sei denn hier steht Kaltaquise im Raum, was aber auch keine Straftat, sondern m.W. nur ordnungswidrig ist).

    Und die in Ausichtstellung einer Anzeige unter Nennung von Tatsachen kann kaum Drohung/Nötigung sein, weil man ja damit gerade die rechtsstaatliche ordnungs- und strafrechtliche Prüfung eines Vorgangs einleitet.

    Gruß Andreas

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nötigung oder Drohung?

      H. Müller ruft Herrn Mayer an, wenn er noch einmal seine
      Kunden anruft oder Verträge ändert, zeigt H. Müller den H.
      Mayer an.
      Ist das nun eine Drohung oder Nötigung? Kann mann H. Müller
      deswegen anzeigen? Denn H. Mayer fühlt sich bedroht.
      Weder das eine, noch das andere.
      Was soll bei der Anzeige von Müller denn herauskommen? Wüsste
      nicht, gegen welche rechtsnorm Mayer verstoßen haben soll (es
      sei denn hier steht Kaltaquise im Raum, was aber auch keine
      Straftat, sondern m.W. nur ordnungswidrig ist).
      Es kannn vielleichts sein, dass Mayer ne Kundenschutzklausel im Vertrag drinstehn hat, meistens mit fetten Konventionalstrafen, bei Zuwiderhandlung, versehen. Mayer sollte mal seinen Vertrag durchlesen
      Und die in Ausichtstellung einer Anzeige unter Nennung von
      Tatsachen kann kaum Drohung/Nötigung sein, weil man ja damit
      gerade die rechtsstaatliche ordnungs- und strafrechtliche
      Prüfung eines Vorgangs einleitet.

      Gruß Andreas
      Der Mikesch

      • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Nötigung oder Drohung?

        H. Müller ruft Herrn Mayer an, wenn er noch einmal seine
        Kunden anruft oder Verträge ändert, zeigt H. Müller den H.
        Mayer an.
        Ist das nun eine Drohung oder Nötigung? Kann mann H. Müller
        deswegen anzeigen? Denn H. Mayer fühlt sich bedroht.
        Weder das eine, noch das andere.
        Was soll bei der Anzeige von Müller denn herauskommen? Wüsste
        nicht, gegen welche rechtsnorm Mayer verstoßen haben soll (es
        sei denn hier steht Kaltaquise im Raum, was aber auch keine
        Straftat, sondern m.W. nur ordnungswidrig ist).
        Es kannn vielleichts sein, dass Mayer ne Kundenschutzklausel
        im Vertrag drinstehn hat, meistens mit fetten
        Konventionalstrafen, bei Zuwiderhandlung, versehen. Mayer
        sollte mal seinen Vertrag durchlesen
        Aha! Und eine Anzeige würde dann wegen genau welcher Straftat erfolgen können?

        Dea

        • Antwort von nach 10 Stunden 3 hilfreich
          Re^4: Nötigung oder Drohung?

          Aha! Und eine Anzeige würde dann wegen genau welcher Straftat
          erfolgen können?
          Hallo Dea,
          wegen Tierquälerei, wenn der Kater Mikesch im Rechtsbrett gezwungen wird, zu fast allem seine Meinung nieder zuschreiben?
          Grüße
          Ulf

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