GmbH Historie Wahrheitspflicht?

Hi zusammen,

hier eine Frage, zu der ich trotz ausgiebigen googlen
nix gefunden habe (wahrscheinlich suche ich mangels
Sachkenntnis nach den falschen Begriffen):

Nehmen wir an eine GmbH wurde von 3 Gesellschaftern
gegründet. Einer scheidet irgendwann aus, woraufhin
seine Existenz in den offiziellen Darstellungen
getilgt wird. Es heißt also z.B. die GmbH wurde
dann und dann von den 2 Gesellschaftern bla bla
gegründet.

Kann mir nicht vorstellen, daß sowas rechtens wäre,
eine GmbH ist doch in sämtlichen Bereichen verpflichtet
wahrheitsgetreue Angaben zu machen, oder? Für mein Empfinden
wäre das genauso, als wenn man sagt die Firma wurde
10 Jahre früher gegründet oder Referenzkunden angibt, die
garnichts mit der Firma zu tun haben.

Vielen Dank für Hinweise oder „Nachhilfe“ bei den richtigen
Suchbegriffen.

LG Alex

hallo,

löschungen werden im handelsregister, wie auch im grundbuch, durch rot unterstreichen vorgenommen.

da bleibt also alles auf jahre hin nachvollziehbar.

lg dev

Hallo,

vielleicht habe ich mich unglücklich ausgedrückt…
mir ist klar, daß man im Handelsregister die Gründer
und ehemaligen Gesellschafter etc. einsehen kann.

Mir ging es um die Frage, ob eine GmbH zum Beispiel
in einer Firmenhistorie auf einer Homepage diese
Daten wahrheitsgetreu wiedergeben muß, oder ob sie

  • weil es vielleicht besser aussieht - das eine oder
    andere abändern kann.

LG Alex

Moin, Alex,

ob eine GmbH zum Beispiel
in einer Firmenhistorie auf einer Homepage diese
Daten wahrheitsgetreu wiedergeben muß, oder ob sie

  • weil es vielleicht besser aussieht - das eine oder
    andere abändern kann.

kann sie. Homepages sind keine Handelsregistereinträge; das Einzige, was darauf stimmen muss, ist das Impressum. Selbst das gilt aber nur, wenn über die Site etwas verkauft wird.

Gruß Ralf

Moin, Alex,

ob eine GmbH zum Beispiel
in einer Firmenhistorie auf einer Homepage diese
Daten wahrheitsgetreu wiedergeben muß, oder ob sie

  • weil es vielleicht besser aussieht - das eine oder
    andere abändern kann.

kann sie. Homepages sind keine Handelsregistereinträge; das
Einzige, was darauf stimmen muss, ist das Impressum. Selbst
das gilt aber nur, wenn über die Site etwas verkauft wird.

Ja, die Entscheidende Frage ist ja auch: Was wäre denn der Schutzzweck einer solchen Verpflichtung. Mir fällt jetzt kein Grund ein, Dritte davon zu schützen, dass in der Vergangenheit andere Gesellschafter da waren, als tatsächlich angegeben. Nicht einmal das Handelsregister prüft ja die Richtigkeit der aktuellen Gesellschafter, warum sollte das dann auf der HP so sein.

Gruß
Dea