Wenn eine Nichte einen X-Betrag erbt, mit der Auflage
Ihrem Bruder aus dieser Summe die Ihr zur Verfügung gestellt wird
diesem je nach Bedarf zukommen zu lassen der aber schon verstorben ist und dies aber nicht im Testament geändert wurde . Wer erhält dann
den Betrag. Was passiert mit der Verfügung .
Wenn eine Nichte einen X-Betrag erbt, mit der Auflage
Ihrem Bruder aus dieser Summe die Ihr zur Verfügung gestellt
wird
diesem je nach Bedarf zukommen zu lassen der aber schon
verstorben ist und dies aber nicht im Testament geändert wurde
. Wer erhält dann
den Betrag. Was passiert mit der Verfügung .
ich würde ganz einfach den Bedarf ermitteln, den ein Toter hat (meistens Null), und diesen, also nichts, weitergeben.
hier scheint es wichtig zwischen dem Erben und dem Vermächtnisnehmer zu unterscheiden. Da kommt es auf den Wortlaut des Testaments an. Wenn das etwa so formuliert ist wie „Meine Nichte X soll meine Alleinerbin sein. Sie erhält jedoch die Auflage, einen Betrag in Höhe von Y Euro an Z zu zahlen“, so spricht vieles dafür, dass die Nichte die alleinige Erbin ist und die weitere Person „nur“ Vermächtnisnehmer. Ein Vermächtnisnehmer ist nicht Erbe, hat jedoch einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben auf Auszahlung des Vermächtnisses.
Liegt der Fall so? Dann ist es für die Erbin einfach: Ein Vermächtnis ist unwirksam, wenn der Bedachte zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebt. (§ 2160 BGB).
erstaml vielen dank , für die schnellen antworten .
hallo robert ,
deine erläuterungen sind sehr pausibl , sprich
sehr interessant ,
ich füge mal hinzu , da die nichte genauso ein
Vermächtnisnehmer ist , mit der Auflage
einem anderem somit dem Nachlass zuzuführen ,
ist sie nach dem Tod nicht weiter verpflichtet
das Erbe an die nächsten auszuführen oder
darf sie darüber frei verfügen .
Laut Testament muss ja der Nachlassempfänger sprich Alleinerbe
in jedem Fall an den / die Vermächtnisnehmer die Verfügung erfüllen.
inwiefern der Vermächtnisnehmer dran gebunden ist , da stellt sich dann die Frage ?
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hallo robert ,
deine erläuterungen sind sehr pausibl , sprich
sehr interessant ,
ich füge mal hinzu , da die nichte genauso ein
Vermächtnisnehmer ist , mit der Auflage
einem anderem somit dem Nachlass zuzuführen ,
ist sie nach dem Tod nicht weiter verpflichtet
das Erbe an die nächsten auszuführen oder
darf sie darüber frei verfügen .
Laut Testament muss ja der Nachlassempfänger sprich Alleinerbe
in jedem Fall an den / die Vermächtnisnehmer die Verfügung
erfüllen.
inwiefern der Vermächtnisnehmer dran gebunden ist , da stellt
sich dann die Frage ?
Hallo,
also ich versteh nur noch Bahnhof, der Nachlaßempfänger ist gleichzeitig Alleinerbe? Wie geht das denn? Nenn doch mal den genauen Wortlaut aus besagtem Testament.
ich füge mal hinzu , da die nichte genauso ein
Vermächtnisnehmer ist , mit der Auflage
einem anderem somit dem Nachlass zuzuführen ,
ist sie nach dem Tod nicht weiter verpflichtet
das Erbe an die nächsten auszuführen oder
darf sie darüber frei verfügen .
Laut Testament muss ja der Nachlassempfänger sprich Alleinerbe
in jedem Fall an den / die Vermächtnisnehmer die Verfügung
erfüllen.
inwiefern der Vermächtnisnehmer dran gebunden ist , da stellt
sich dann die Frage ?
Das ist jetzt schon etwas kniffliger, will sagen: Auslegungssache. Hier gilt es, anhand der Formulierung im Testament zu ermitteln, was der Erblasser mutmaßlich wollte.Bei einer Kostellation „Alleinerbe wird A. B erhält ein Vermächtnis in Höhe von 100.000 Euro mit der Auflage, von diesem Geld auch die Miete von Person C zu bezahlen“ wird B sicherlich die vollen 100.000 Euro verlangen und sich darauf berufen, dass das Vermächtnis zugunsten C gem. § 2160 BGB unwirksam ist, weil C nicht mehr lebt. Kann man so sehen, dann dürfte B das Geld für sich behalten. Der Erbe könnte natürlich jetzt auf den Gedanken kommen, dass der Erblasser dem B eben nicht 100.000 Euro zukommen lassen wollte, sondern nur soviel, wie nach Abzug der Miete übrigbleibt und an B nur das auszahlen, was dieser für sich behalten dürfte, wenn C noch lebte. Kann man auch so sehen. Jetzt kommt es auf den Wortlaut des Testaments an, auf die Umstände des Falles… ich fürchte, so etwas könnte ein Fall für das Gericht werden.
ich bin mir bei dieser Sache sehr unsicher, zumal man den genauen Wortlaut des Testamentes wissen müßte. Ich dachte Du hast eine Quelle in der irgendetwas nachzulesen ist, hätte mich persönlich einfach interessiert. Sollte kein Angriff auf Deine Meinung sein, ich kann die Frage ja auch nicht beantworten.
LG
Tina
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