Nein, diesmal sind meine Eltern nicht Vermieter, sondern Bekannte der Erben.
Die Frage ist, ob die Erben eines verstorbenen Mieters die Miete unter Einhaltung der Kündigungsfrist weiterzahlen und ggfs. die vertraglichen Pflichten (z.B. Renovierung bei Auszug) für den Erblasser übernehmen müssen?
Hallo Jeanny,
genau so ist es.
Die Erben übernehmen den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Dazu gehören auch die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen und die Mietzahlung.
Ulrike