Nochmal Mietrecht-Tod des Mieters?

Von: , Frage gestellt am Do, 28. Dez 2000

Nein, diesmal sind meine Eltern nicht Vermieter, sondern Bekannte der Erben.

Die Frage ist, ob die Erben eines verstorbenen Mieters die Miete unter Einhaltung der Kündigungsfrist weiterzahlen und ggfs. die vertraglichen Pflichten (z.B. Renovierung bei Auszug) für den Erblasser übernehmen müssen?

Grüße und guten Rutsch allen hier
Jeanny

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 2 hilfreich
    Re: Nochmal Mietrecht-Tod des Mieters?

    Hallo Jeanny,
    genau so ist es.
    Die Erben übernehmen den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Dazu gehören auch die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen und die Mietzahlung.
    Ulrike

  2. Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
    net so ganz......

    an sich müßen die es schon (falls die das Erbe annehmen), aber in solchen Fällen gelten bei den Kündigungsfristen Sonderregelungen......

    Bernd

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