Nochmal Mietrecht-Tod des Mieters?
Von: , Frage gestellt am Do, 28. Dez 2000
Nein, diesmal sind meine Eltern nicht Vermieter, sondern Bekannte der Erben.
Die Frage ist, ob die Erben eines verstorbenen Mieters die Miete unter Einhaltung der Kündigungsfrist weiterzahlen und ggfs. die vertraglichen Pflichten (z.B. Renovierung bei Auszug) für den Erblasser übernehmen müssen?
Grüße und guten Rutsch allen hier
Jeanny
