Schlecht beraten - trotzdem zahlen?
Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Dez 2000
Hallo!
Kürzlich habe ich mich in Unterhaltsfragen von einem Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Unterhaltsrecht beraten lassen, zusätzlich wurde von ihm eine Unterhaltsberechnung erstellt. Die haben wir vorliegen. Die "Gegenseite" kommt zu ganz anderen Unterhaltsansprüchen, weil sie andere Freibeträge zugrunde gelegt hat.
Nun bin ich zwar Laie, habe aber ganz schwer den Eindruck, daß mein Rechtsanwalt entweder keine Ahnung hat, oder aber sich überhaupt keine Mühe bei der Berechnung gegeben hat. Selbst mir kommt seine Berechnungs-Argumentation komisch und unlogisch vor.
Wahrscheinlich werden sich nun die Gerichte mit unserem Fall beschäftigen müssen, da die Positionen ja so unterschiedlich sind.
Wie ist denn jetzt die Rechtslage? Muß ich die happige Rechnung des Rechtsanwalts begleichen, obwohl die Wahrscheinlichkeit groß ist, daß er mich FALSCH beraten hat? Oder kann ich unter Vorbehalt überweisen und einen Teil des Betrages später zurückfordern? Wenn ja, wie mache ich das? Schreibe ich einfach auf die Überweisung "unter Vorbehalt"? Oder gelten für Rechtsanwälte andere Regeln als herkömmlich, und ich muß ihn bezahlen, egal was für'n Quatsch er macht?
Ich hoffe, irgendjemand weiß hier gut bescheid und kann mir helfen!
Schönen Dank schonmal,
Rani
