Schlecht beraten - trotzdem zahlen?

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Dez 2000

Hallo!

Kürzlich habe ich mich in Unterhaltsfragen von einem Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Unterhaltsrecht beraten lassen, zusätzlich wurde von ihm eine Unterhaltsberechnung erstellt. Die haben wir vorliegen. Die "Gegenseite" kommt zu ganz anderen Unterhaltsansprüchen, weil sie andere Freibeträge zugrunde gelegt hat.

Nun bin ich zwar Laie, habe aber ganz schwer den Eindruck, daß mein Rechtsanwalt entweder keine Ahnung hat, oder aber sich überhaupt keine Mühe bei der Berechnung gegeben hat. Selbst mir kommt seine Berechnungs-Argumentation komisch und unlogisch vor.

Wahrscheinlich werden sich nun die Gerichte mit unserem Fall beschäftigen müssen, da die Positionen ja so unterschiedlich sind.

Wie ist denn jetzt die Rechtslage? Muß ich die happige Rechnung des Rechtsanwalts begleichen, obwohl die Wahrscheinlichkeit groß ist, daß er mich FALSCH beraten hat? Oder kann ich unter Vorbehalt überweisen und einen Teil des Betrages später zurückfordern? Wenn ja, wie mache ich das? Schreibe ich einfach auf die Überweisung "unter Vorbehalt"? Oder gelten für Rechtsanwälte andere Regeln als herkömmlich, und ich muß ihn bezahlen, egal was für'n Quatsch er macht?

Ich hoffe, irgendjemand weiß hier gut bescheid und kann mir helfen!

Schönen Dank schonmal,

Rani

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
    Re: Schlecht beraten - trotzdem zahlen?

    Zuerst würde ich dem Anwalt mal seine tollen Berechnungen und die Abrechnung des Gegners unter die Nase halten. Du bezahlst nämlich nicht nach Aufwand, sondern idR nach Höhe des Streitwertes. Also, wenn er Mist gebaut hat, dann muß er das zugeben und auch dann akzeptieren. Wenn er dagegen Recht hat, dann sieht es natürlich anders aus. Also zuerst mal hart hinterfragen, wie er zu den Zahlen kommt.

    Jeder Anwalt sollte, muß eine Haftpflichtversicherung haben. Wenn er also einen Fehler macht, dann muß er Schadensersatz bezahlen. Im Gegensatz zu den Medizinern (Krähen-Augennichtaushack-Prinzip), ist bei Anwälten die Durchsetzung von Schadensersatz etwas leichter. In diesem Fall brauchst aber wieder einen Anwalt, damit Du den Schaden auch nachweisen kannst. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Überweisung unter Vorbehalt

    Schreibe ich einfach auf die Überweisung "unter Vorbehalt"?
    Hallo Rani,

    leider bin ich kein Rechtsexperte, möchte aber auf eines hinweisen: Du hast leider nicht die Möglichkeit, eine Überweisung "unter Vorbehalt" zu tätigen, denn wenn die Zahlung auf dem Konto des Rechtsanwalts ankommt, muß er einwilligen, wenn die Bank Dir das Geld zurücküberweisen soll. Und das wird er vermutlich nicht tun. Bei Überweisungen wird es grundsätzlich schwierig, sein Geld im Nachhinein wieder zu bekommen, nur mit Einwilligung des Empfängers. Ich wünsche Dir viel Glück!
    Happy New Year, Tanja

  3. Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
    LEIDER auch die Stümper....

    ... unter den Rechtsanwälten bekommen das VOLLE Honorar und du kannst rein gar nichts dagegen machen!!!!

    Wenn er natürlich nen Fehler gemacht hat und dadruch Schaden entsteht muß er den begleichen, aber ansonsten zahl, denn du kannst nichts ändern!!!

    Trotzdem würd ich dir raten, nen neuen Anwalt zu nehmen, auch wenn du dadurch doppelt zahlen mußt, aber frag mal bei der Anwaltskammer nach nem wirklich gutem Anwalt!

    Bernd
    *derdieszumkotzenfindet*

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