Weitere Forderungen nach Wandlung?
Von: , Frage gestellt am Do, 23. Okt 2008
Angenommen:
Man verkauft privat ein Auto mit einem Mangel, der jedoch beim Kauf verschwiegen wurden und fordert nach 10 Monaten eine Wandlung. Die Wandlung wird Zug um Zug durchgeführt.
Der vorhandene Mangel wurde jedoch seitens des Käufer im Februar ( 2 Monaten nach dem Kauf) bereits auf eigene Kosten behoben.
Können diese Kosten für die Beseitigung des Mangels noch direkt nach der Wandlung gefordert werden?
Man verkauft privat ein Auto mit einem Mangel, der jedoch beim Kauf verschwiegen wurden und fordert nach 10 Monaten eine Wandlung. Die Wandlung wird Zug um Zug durchgeführt.
Der vorhandene Mangel wurde jedoch seitens des Käufer im Februar ( 2 Monaten nach dem Kauf) bereits auf eigene Kosten behoben.
Können diese Kosten für die Beseitigung des Mangels noch direkt nach der Wandlung gefordert werden?
