Insolvenz - wer zahlt offene Rechnungen?

Angenommen, ein Unternehmen schuldet einem Freelancer einen Betrag von rund 3000 Euro. Das Geld kommt nicht, der Freelancer erfährt im Internet und auf direkte Rückfrage beim Unternehmen, dass jenes Insolvenz angemeldet hat. Nun die Frage: Wie kommt der Freelancer an sein Geld?

Rechnung blieb unbeachtet, Mahnung auch. Jetzt wären zwei Schritte denkbar - Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher (bringt das was bei einem insolventen Unternehmen??) oder sich direkt mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen. Aber wo findet der Geschädigte diesen raus, bzw. ist die Firma verpflichtet seinen Kontakt rauszurücken? Welcher Weg ist der beste oder sollte man da ganz anders handeln?

Würde mich über jegliche Infos zu solchen Fällen freuen.

Danke und lieber Gruß!

Hi Dirk,

offene Forderungen musst Du dem zuständigen Insolvenzverwalter oder dem Insolvenzgericht schriftlich anzeigen. Ersteinmal kriegen aber nur der Insolvenzverwalter, Finanzamt, Krankenkassen und Angestellte ihre Kohle. Wenn dann noch was übrig bleibt wird es prozentual unter allen Gläubigern aufgeteilt. Da bleibt nur noch auf ne gute Quote zu hoffen, ist aber leider selten so.

Wenn das Insolvenzverfahren erst kürzlich eröffnet wurde (letzte 14 Tage) findest du das in der Regel auch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, da erfährst du auch den entsprechenden Ansprechpartner oder frag beim Insolvenzgericht nach.

LG, Xenia

Moin,

Jetzt wären zwei
Schritte denkbar - Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid,
Gerichtsvollzieher (bringt das was bei einem insolventen
Unternehmen??) oder sich direkt mit dem Insolvenzverwalter in
Verbindung setzen.

Wenn tatsächlich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde=> Insolvenzverwalter, alles andere ist vergeudete Liebesmühe.

Aber wo findet der Geschädigte diesen raus,
bzw. ist die Firma verpflichtet seinen Kontakt rauszurücken?

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/

Welcher Weg ist der beste oder sollte man da ganz anders
handeln?

Na ja, sicherstellen, dass Du einen nachweisbaren und widerspruchsfreien Anspruch hast, denn der Insolvenzverwalter wird erstmal jeglichen zweifelhaften Anspruch ablehnen.
Weiterhin sicherstellen, dass man als Gläubiger im Verzeichnis geführt wird, d.h. den Anspruch in der notwendigen Vehemenz eingebracht hat.
Termine für Entscheidungen mitbekommen.
Nicht glauben, dass der Insolvenzverwalter auf Deiner Seite ist. Der ist nur auf seiner Seite.

Bei Eröffnung dauert das Verfahren bis Verteilung Masse gerne mal 2 Jahre, die Masse wird durch die Verfahrenkosten häufig aufgefressen und das wars dann. Also meines Erachtens erstmal die Summe abschreiben und sich bei ggf. erfolgter Restzahlung umso mehr freuen.

Grüße
Jürgen