Außerordentl.Kündigung 2Jahresvertrag - Anwalt ?

Von: , Frage gestellt am Do, 13. Nov 2008

Hallo zusammen

ich denke, es passt eher hier hin als unter "Provider und Internet", daher an Euch Experten meine Frage:

Wenn
- jemand einen 2 Jahresvertrag für einen DSL-Komplettanschluss (Telefon, DSL-und Internet-Flatrate) abschließen würde und vom Tag der Freischaltung an so gut wie keinen einzigen "störungsfreien" Tag hätte

- dieses auch anhand mehrmonatiger Fritzbox-Protokolle etc. nachweisen könnte (z.B. würde er für DSL 6000 bezahlen, hätte aber meist nur Leistungskapazität von 700 oder 1300 und nie auch nur annähernd von 6000 usw; oft im stündlichen Abstand Verbindungsabbrüche wegen "DSL-Synchronisationsproblemen" ; überhaupt keine stabile Telefonie möglich etc.)

- auch durch bereits etliche "interne Überprüfungen" u. Technikerbesuch vom Anbieter keine Besserung eintreten würde

- der Kunde nachweislich schriftlich alle paar Tage auf das Problem hinweisen würde, aber immer wieder mit "wird überprüft...jetzt müsste es gehen" vertröstet würde (und derweil ohne Unterbrechung dennoch den vollen Monatsbetrag bezahlen müsste)

- der Kunde zweimal eine Nachbesserungsfrist gesetzt hätte, ohne dass eine Änderung einträte, und er daraufhin nach mittlerweile 5 Monaten (mit Nachweis der nicht erhaltenen Leistungen und mangelnden Kapazitäten) den Vertrag außerordentlich zum nächsten Ersten kündigen würde

- der Anbieter eine "fristgerechte Kündigung zum Ablauf des 2Jahres-Vertrages" bestätigen, eine vorzeitige außerordentliche Kündigung aber nicht akzeptieren würde - und stattdessen "das Problem erneut überprüfen " und erneut für behoben erklären würde (ohne dass sich nachweislich am Leitungszustand aber etwas geändert hätte)

- der Kunde (Rentner) nicht rechtsschutzversichert wäre und einkommensmäßig vermutlich etwas "über" Beratungs-und Prozesskostenhilfe läge...aber verständlicherweise nicht weitere 1.5 Jahre monatlich für eine gar nicht bzw. instabil funktionierende Telefon-u.Internetleitung bezahlen wollen würde...-


..dann müsste er sich ja nun sinnvollerweise wohl an einen Anwalt wenden u.sich dort zumindest über seine "Möglichkeiten" beraten lassen.

Eine lange Vorgeschichte für eine dann eher schlichte Frage:
Hätte hier die Einschaltung eines Anwalts Sinn (selbst wenn auch nur "rechnerisch" gedacht)?
Wie würde die Beratungsgebühr (wenn man es denn so nennt) berechnet werden? Nach dem "Wert" des Vertrages (im fiktiven Fall z.B. 24 Monate x 30 Euro Grundgebühr)? Gibt es da so "in etwa" Anhaltspunkte, was da finanziell auf den Rentner zukäme?

Ich bedanke mich im Voraus ganz herzlich für "fachliche" Info!
LG
Lara

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