meine frage:
ich habe mit meiner nachmieterin einen kaufvertrag über eine badezimmereinrichtung gemacht die sie von mir abgekauft hat(ratenzahlung).
nun ist die letzte rate seit zwei monaten überfällig(DM 100:smile:,wenn ich sie darauf anspreche vertröstet sie mich immerwieder.was kann ich machen um an mein geld zu kommen,ausser direkt zu einem anwalt zu gehen!die rechtsanwaltskosten würden ja höher ausfallen als das was sie mir noch schuldet!
noch eine frage!
ich habe meinem ex-verlobten im mai 2000 einen PC über ein versandhaus gekauft(auf meinen namen;ratenzahlung),auch von im habe ich einen vertrag darüber das er die zahlungen übernimmt,wenn nicht müsse er den PC an mich zurückgeben.
ich habe den PC bestellt als wir noch zusammen waren(in getrennten wohnungen),zu der zeit hatte er aber schon eine neue freundin und da stand auch schon für ihn fest das er zu ihr ziehen wird und unsere verlobung lösen wird!
ich sollte vieleicht noch erwähnen das ich wusste das er vorbestraft und auf bewährung ist und keinen ratenkauf tätigen kann!
kann mir bitte jemand helfen??
was deine erste Frage anbetrifft, so würde ich an deiner Stelle auf die 100 DM verzichten. Du könntest natürlich einen Mahnbescheid beantragen über die Summe in der hoffnung, dass daraus dann ein Vollstreckungsbescheid wird, mit dem du dann den Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, die Kosten würden deiner Schuldnerin auferlegt werden, aber rate, wer dafür in Vorlage treten muss…
Das lohnt nicht, sagt dir eine Juristin.
Bei deinem zweiten Fall ist zumindest die Aussicht, dass du den Computer bekommst. Ich hoffe, dass du damit was anfangen kannst. Dass dein Verlobter viel Mist gebaut hat und vorbestraft ist, zählt in dem Fall nicht. Auch Vorbestrafte dürfen Verträge eingehen. Du bist die unmittelbare Vertragspartnerin und hast dich darauf eingelassen, so mache doch das beste daraus.
Auch ein frohes neues Jahr wünscht dir bebro
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Bei deinem zweiten Fall ist zumindest die Aussicht, dass du
den Computer bekommst. Ich hoffe, dass du damit was anfangen
kannst. Dass dein Verlobter viel Mist gebaut hat und
vorbestraft ist, zählt in dem Fall nicht. Auch Vorbestrafte
dürfen Verträge eingehen. Du bist die unmittelbare
Vertragspartnerin und hast dich darauf eingelassen, so mache
doch das beste daraus.
Auch ein frohes neues Jahr wünscht dir bebro
hallo bebro!
kann ich das auch ügber einen mahnbescheid machen?
und wo muss ich den beantragen?
geht das nur persönlich oder auch schriftlich?
Zum ersten Fall muß ich BEBRO widersprechen!! Wenn die Person nicht voll zahlungsunfähig ist schicke der auch nen Mahnbescheid, denn die weiß, daß du eh Recht bekommst und wird sich hüten auch noch die Gerichtskosten zu bezahlen… oder du sagst ihr einfach, daß du binnen zwei Wochen den MAhnbescheid schickst… dann wird sie vermutlich freiwillig bezahlen!
Bei deinem zweiten Fall ist zumindest die Aussicht, dass du
den Computer bekommst. Ich hoffe, dass du damit was anfangen
kannst. Dass dein Verlobter viel Mist gebaut hat und
vorbestraft ist, zählt in dem Fall nicht. Auch Vorbestrafte
dürfen Verträge eingehen. Du bist die unmittelbare
Vertragspartnerin und hast dich darauf eingelassen, so mache
doch das beste daraus.
Auch ein frohes neues Jahr wünscht dir bebro
hallo bebro!
kann ich das auch ügber einen mahnbescheid machen?
und wo muss ich den beantragen?
ahnbescheide bekommst du natürlich beim Amtsgericht und soweit ich weiß auch im Schreibwarenhandel (auch wenn ich net weiß wieso ;o)))
den Vordruck für einen Mahnbescheid bekommst du in jeder gut sortierten Schreibwarenhandlung. Solltest du Probleme mit dem Ausfüllen haben, müsste es eigentlich die Möglichkeit geben, beim Amtsgericht auf einer Geschäftsstelle entsprechende Hilfestellungen zu bekommen.
Ich möchte gleichwohl zu dem Beitrag unter mir noch ein Wort verlieren: Nicht immer lohnt es sich, mit einem Mahnbescheid loszuschlagen. Bei 100 DM würde ich es nicht machen. Ich habe einen Schuldner, der mir in Schuldscheinen 8.400 DM zugesagt hat. Mahn- und Vollstreckungsbescheid haben bei dem weiß Gott überhaupt keine Wirkung gehabt, ich renne hinter meinem Geld her und hoffe, dass er solange arbeitet, wie ich von ihm Geld kriege, damit ich in sein Gehalt hineinpfänden lassen kann. Theorie und Praxis klaffen insbesondere bei der Frage von Recht und Gerechtigkeit weit auseinander.
Aber bei deinem Computerfall würde ich schon etwas unternehmen. Tschüss, bebro
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Bei deinem zweiten Fall ist zumindest die Aussicht, dass du
den Computer bekommst. Ich hoffe, dass du damit was anfangen
kannst. Dass dein Verlobter viel Mist gebaut hat und
vorbestraft ist, zählt in dem Fall nicht. Auch Vorbestrafte
dürfen Verträge eingehen. Du bist die unmittelbare
Vertragspartnerin und hast dich darauf eingelassen, so mache
doch das beste daraus.
hallo!
nochmal eine frage zu dem 2ten fall!
ich habe ja keine anschrieft von ihm,nur die adresse von seinem bewährungshelfer,wie mache ich das denn dann mit dem mahnbescheid?