Impressum: Pflicht-Angaben auf Vereinshomepages

Von: , Frage gestellt am So, 23. Nov 2008

Hallo,

welche Pflichtangaben gelten für das Impressum von Vereinshomepages?
Wie sieht es insbesondere für den Fall aus, dass auf der Homepage "Werbung" für Sponsoren gemacht werden soll (durch Nennung, Abbildung von Werbematerialien auf Photos von Vereinsveranstaltungen, Verweis auf die Homepage des Sponsors oder gar Bannerwerbung)?

Normalerweise heißt es ja, dass - unabhängig ob es sich um eine private Homepage oder eine gewerbliche Homepage handelt - sobald auf der Homepage Werbung geschaltet wird, diese von Gerichten als gewerblich eingestuft werden kann.
Und für gewerbliche Homepages gilt ja die Angabepflicht der Umsatzsteuer-ID im Impressum.

Was aber, wenn der Verein wegen Gemeinnützigkeit und/oder Kleinunternehmerregelung von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit ist und deshalb keine Umsatzsteuer-ID hat?

Ich bin gespannt auf die Aufklärung.

Thovan

0 Antworten zu dieser Frage

    Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!